Amtsblatt Nummer 4 vom 24. Februar 2014
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 26-16-02-00; „Zellerstraße - Ottensheimer Straße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Zellerstraße
- Osten: Ottensheimer Straße 45a
- Süden: Obere Donaustraße
- Westen: Talgasse
- Katastralgemeinde Urfahr
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 11. März 2014 bis 8. April 2014 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon +43 732 7070 3150,
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146,
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 34-06-01-00; „Im Schlantenfeld - Haselbach“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Im Schlantenfeld
- Osten: Haselbach
- Süden: Feldweg
- Westen: Sandbachweg
- Katastralgemeinde Katzbach
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 5. März 2014 bis 2. April 2014 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3151,
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146,
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplan S 23-19-01-00; Flötzerweg - Alleitenweg
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 23. Jänner 2014 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 15. Juli 2013, Zl. RO-Ö-502460/1-2013-RM/Rö, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Bebauungsplan S 23-19-01-00 Flötzerweg - Alleitenweg wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Flötzerweg
- Osten: Alleitenweg
- Süden: Meschedeweg, Am Winklgarten
- Westen: Schörgenhubstraße
- Katastralgemeinde Kleinmünchen
Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 23-19-01-00 Flötzerweg - Alleitenweg werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 13-007-01-00; „Willingerstraße - Wiener Straße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
- Norden: Willingerstraße
- Osten: Wiener Straße
- Süden: Wiener Straße 276
- Westen: Schumannstraße
- Katastralgemeinde Kleinmünchen
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 8. April 2014 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplanänderung S 121/6; „Salzburger Straße - Dauphinestraße“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 23. Jänner 2014 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 18. September 2013, Zl. RO-Ö-502488/3-2013-RM/Rö, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Die Bebauungsplanänderung S 121/6 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Salzburger Straße
- Osten: Grundstück Nr. 1536/1
- Süden: Dauphinestraße
- Westen: Siemensstraße
- Katastralgemeinde Kleinmünchen
Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 121/6 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: ´Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan N 26-16-02-00; „Zellerstraße - Ottensheimer Straße“, KG Urfahr; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 11. März 2014 bis 8. April 2014 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Dipl.-Ing. Kropf, Stadtplanung Linz, Zimmer 4073, Telefon +43 732 7070 3164; Herr Wiesinger, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4025, Telefon +43 732 7070 3070; im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; „Liebigstraße“, KG Lustenau; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 23. Jänner 2014 folgende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im beiliegenden Plan „BDI13003“ der Stadtplanung Linz vom 28. Mai 2013, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke.
§ 2
Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.
§ 3
Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Berichtigung
betreffend Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; Örtliches Entwicklungskonzept Linz Nr. 2
Beim Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2, kundgemacht im Amtsblatt Nr. 15 am 5. August 2013, wurde aufgrund eines technischen Fehlers eine Widmungsfestlegung auf einem Teilbereich des Grundstückes Nr. 449/43, KG Urfahr, unrichtig dargestellt. Es ist anstatt der Widmung „Sondergebiet des Baulandes - Schule“ die Widmung „Bauland - Kerngebiet“ gemäß dem Änderungsplan Nr. 41 zum Flächenwidmungsplan Linz Teil Urfahr Nr. 3, kundgemacht im Amtsblatt Nr. 2 am 23. Jänner 2012, festgelegt.
Der berichtigte Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.