Amtsblatt Nummer 7 vom 7. April 2014

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 31-08-01-00; „Riesenederfeld“; sowie Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes NW 104/3; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Grenze zum Grünland-Dauerkleingärten
  • Osten: Grenze zum Grünland
  • Süden: Grenze zum Grünland
  • Westen: Grenze zum Grünland
  • Katastralgemeinde Urfahr

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 8. April 2014 bis 6. Mai 2014 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Ing. Groer, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3159; Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146 im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock

KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 13-047-01-00; „Dauphinestraße - Mühlweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Dauphinestraße
  • Osten: Mühlweg
  • Süden: Flötzerweg
  • Westen: Schörgenhubstraße
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 20. Mai 2014 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung N 28-12-01-02; „Lindengasse - Broschgasse“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 6. März 2014 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 5. November 2013, Zl. RO-Ö-502546/3-2013, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung N 28-12-01-02 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: A7 - Mühlkreisautobahn
  • Osten: Broschgasse
  • Süden: Lindengasse
  • Westen: B 126 - Leonfeldner Straße
  • Katastralgemeinde Urfahr

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung N 28-12-01-02 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

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