Amtsblatt Nummer 18 vom 15. September 2014

Präsidium, Personal und Organisation

Ungültigkeitserklärung

Der Dienstausweis Nr. 9959 vom 1. Februar 1996 lautend auf Frau Ulrike Haberfellner ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend  Bebauungsplan S 13-25-01-00; „Breitwiesergutstraße - Brucknerstraße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Breitwiesergutstraße
  • Osten: östlich Brucknerstraße
  • Süden: Reuchlinstraße
  • Westen: Hanuschstraße#
  • Katastralgemeinde Waldegg

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 16. September bis 14. Oktober 2014 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Mag. Holzgreve, Zimmer 4077, Telefon +43 732 7070 3178
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock

KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Kaus Luger e.h.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend  Aufstellung des Bebauungsplans 02-047-01-00; „Schwarzstraße - Leonfeldner Straße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen 

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Schwarzstraße
  • Osten: Leonfeldner Straße
  • Süden: Freistädter Straße
  • Westen: Knabenseminarstraße, Hörschingergutstraße
  • Katastralgemeinde Urfahr

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 28. Oktober 2014 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

Chatbot ELLI

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