Amtsblatt Nummer 21 vom 3. November 2014
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan 04-040-01-00; „Ferdinand-Markl-Straße“ und gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes 423; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Ferdinand-Markl-Straße
- Osten: Linzer Straße
- Süden: Grenze zum Grünland
- Westen: Grünland - Dauerkleingarten
- Katastralgemeinde Katzbach
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 4. November 2014 bis 2. Dezember 2014 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon +43 732 70703151
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplan 11-023-01-00; „Muldenstraße“; Neuerfassung (Stammplan)
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 16. Oktober 2014 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 6. August 2014, Zl. RO-Ö-502861/2, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Bebauungsplan 11-023-01-00 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Muldenstraße
- Osten: Wankmüllerhofstraße
- Süden: Glimpfingerstraße
- Westen: Muldenstraße 5
- Katastralgemeinde Waldegg
Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungspläne Nr. 20 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 sowie zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2; „Musiktheater“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 18. September 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 25. September 2014, Zl. RO-R-310037/2, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Die Änderungspläne Nr. 20 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und zum Örtlichen Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 werden erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Blumauerstraße
- Osten: Bahnhofstraße
- Süden: Bahnhofstraße
- Westen: Am Volksgarten
- Katastralgemeinde Linz
Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Linz Nr. 2 im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 20 aufgehoben.
§ 4
Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 26 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 , „Wildbergstraße 18“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 18. September 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 26. September 2014, Zl. RO-R-310627/1, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 26 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- Norden: BH Urfahr Umgebung
- Osten: Reindlstraße 35-39
- Süden: Wildbergstraße 16
- Westen: Wildbergstraße
- Katastralgemeinde Urfahr
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 26 aufgehoben
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.