Amtsblatt Nummer 2 vom 28. Jänner 2013

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 07-01-01-00; „Margarethenweg - Anemonenweg“ und Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne W 113, W 113/1, W 113/4 und W 113/5; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2012 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 18. Dezember 2012, Zl. RO-R-501509/9, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan M 07-01-01-00 und die Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne W 113, W 113/1, W 113/4 und W 113/5 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Margarethenweg
  • Osten: Margarethenweg, Anemonenweg
  • Süden: Anemonenweg
  • Westen: Sonnenpromenade, Edelweißberg
  • Katastralgemeinden Linz und Waldegg

Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes M 07-01-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne und die Bebauungspläne W 113, W 113/1, W 113/4 und W 113/5 in den gekennzeichneten Bereichen aufgehoben.

§ 4

Der Plan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 20-12-01-00; „südlich Europastraße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Europastraße
  • Osten: westlich von Europastraße 35
  • Süden: Widmungsgrenze Grünland
  • Westen: Stadtgrenze Leonding
  • Katastralgemeinden Kleinmünchen und Waldegg

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 29. Jänner bis 26. Februar 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Mag. Holzgreve, Zimmer 4077, Telefon +43 732 7070 3178
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock

KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 23-19-01-00; „Flötzerweg - Alleitenweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Flötzerweg
  • Osten: Alleitenweg
  • Süden: Meschedeweg, Am Winklgarten
  • Westen: Schörgenhubstraße
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 12. März 2013 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan M 07-01-01-00; „Sonnenpromenade - Edelweißberg“, KG Waldegg und Linz; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen - Entziehung des Gemeingebrauchs

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2012 folgende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im beiliegenden Bebauungsplan M 07-01-01-00, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt.

§ 2

Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Der Vizebürgermeister: Klaus Luger e.h

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