Amtsblatt Nummer 3 vom 11. Februar 2013
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 33-23-01-00; „Stockholmweg - Leonfeldner Straße“; und gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes NO 108/8 öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verordnung bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Kampmüllerweg 47, Leonfeldner Straße 227
- Osten: Leonfeldner Straße und östlich davon
- Süden: Gründbergstraße
- Westen: Ruckerbauerweg, Enzmüllnerweg, Gründbergstraße
- Katastralgemeinden Pöstlingberg und Katzbach
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 12. Februar bis 12. März 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3151
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 4 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3; „Petrinum“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. Jänner 2013 folgende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Das nachfolgend abgegrenzte Stadtgebiet wird zum zeitlich befristeten Neuplanungsgebiet erklärt.
§ 2
In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Flächenwidmungsplan dargestellten Änderungen und Festlegungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Dießenleitenweg
- Osten: Dießenleitenweg, Grdst. Nr. 518/3
- Süden: Petrinumstraße
- Westen: Grenze der Grdst. Nr. 508 und Nr. 509/1
- Katastralgemeinde Urfahr
§ 4
Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Flächenwidmungsplans nicht erschwert oder verhindert.
§ 5
Die Erklärung zum Neuplanungsgebiet tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der dem Neuplanungsgebiet zugrunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach der Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.