Amtsblatt Nummer 4 vom 25. Februar 2013
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplan S 25-95-02-00; „Fischdorf - nördlich Kremsmünsterer Straße“ Neuerfassung (Stammplan) und Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 25-95-01-01 und ST 124/1
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. Jänner 2013 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 29. Jänner 2013, Zl. RO-R-501999/7-2013-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Bebauungsplan S 25-95-02-00 und die Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne S 25-95-01-01 und ST 124/1 werden erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Freindorfer Mühlbach´
- Osten: Kremsmünsterer Straße 170 und 170a
- Süden: Kremsmünsterer Straße
- Westen: Stadtgrenze zu Ansfelden
- Katastralgemeinde Wambach
Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 25-95-02-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne und die Bebauungspläne S 25-95-01-01 und ST 124/1 in den gekennzeichneten Bereichen aufgehoben.
§ 4
Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplanänderung SW 113/12; „Hasnerstraße - Brucknerstraße“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 24. Jänner 2013 folgende nach dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 10. September 2012, Zl. RO-Ö-502139/2, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Die Bebauungsplanänderung SW 113/12 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Hasnerstraße
- Osten: Brucknerstraße
- Süden: Breitwiesergutstraße
- Westen: Breitwiesergutstraße 38-42
- Katastralgemeinde Waldegg
Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung SW 113/12 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplanänderung W 108/8; „Reisetbauerstraße - Grabnerstraße“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 24. Jänner 2013 folgende nach dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 16. Mai 2012, Zl. RO-Ö-501935/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Die Bebauungsplanänderung W 108/8 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Grabnerstraße
- Osten: Lannergasse
- Süden: Corneliusgasse
- Westen: Reisetbauerstraße
- Katastralgemeinde Waldegg
Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung W 108/8 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.