Amtsblatt Nummer 11 vom 3. Juni 2013
Stadtwahlbehörde Linz-Stadt
Verlautbarung
Gemäß § 75 Abs. 4 i.V. mit § 72 Abs. 6 der Oö. Kommunalwahlordnung 1997 i.d.g.F. wird bekannt gegeben, dass Herr Sebastian Ortner auf sein Gemeinderatsmandat mit Wirkung vom 23. April 2013 verzichtet hat.
Gemäß § 75 leg.cit. wurde demzufolge durch den Bürgermeister der Stadt Linz Herr Markus Krazl als Gemeinderat auf das frei gewordene Mandat berufen.
Der Genannte hat die Berufung nicht abgelehnt.
Der Stadtwahlleiter: Wolfgang Oberaigner e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan M 02-28-01-00, „Harrachstraße - Dinghoferstraße“, öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Harrachstraße
Osten: Dinghoferstraße
Süden: Mozartstraße
Westen: Fadingerstraße
Katastralgemeinde Linz
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 11. Juni bis 9. Juli 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Ing. Hochreiter, Zimmer 4080, Telefon +43 732 7070 3175, Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock.
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 22-07-01-00, „Schottweg - Vogelfängerweg“, Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Vogelfängerweg
Osten: Siemensstraße
Süden: Flötzerweg
Westen: Schottweg
Katastralgemeinde Kleinmünchen
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 16. Juli 2013 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.