Amtsblatt Nummer 12 vom 17. Juni 2013

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 34-06-01-00, „Im Schlantenfeld - Haselbach“, Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Im Schlantenfeld
  • Osten: Haselbach
  • Süden: Feldweg
  • Westen: Sandbachweg
  • Katastralgemeinde Katzbach

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 30. Juli 2013 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung O 117/5; „Semmelweisstraße 31-51“ ; mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 117

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 18. April 2013 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 29. April 2013, Zl. RO-R-502183/7-2013-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung O 117/5 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes O 117 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: nördliche Grenze des Grundstückes Nr. 1108/15
  • Osten: Mühlkreisautobahn
  • Süden: Semmelweisstraße
  • Westen: Grundstücke Nr. 1108/110 und 1109/2
  • Katastralgemeinde Lustenau

Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung O 117/5 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne und der Bebauungsplan O 117 im gekennzeichneten Bereich aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h. 

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