Amtsblatt Nummer 15 vom 5. August 2013

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 26-09-01-00; „Rudolfstraße-Schratzstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Rudolfstraße
  • Osten: Schratzstraße
  • Süden: Zellerstraße
  • Westen: Gusshausgasse
  • Katastralgemeinde Urfahr

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 17. September 2013 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; Örtliches Entwicklungskonzept Linz Nr. 2

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2013 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 15. Juli 2013, Zl. RO-R-306726/22-2013-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

Nach § 33 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 wird verordnet:

§ 1

Der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 wird erlassen.
 
§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Stadtgrenze Linz
  • Osten: Stadtgrenze Linz
  • Süden: Stadtgrenze Linz
  • Westen: Stadtgrenze Linz

Die Verordnung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Linz - Urfahr Nr. 3 mit den darin integrierten Bestandteilen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 sowie sämtlichen sich darauf gründenden Änderungsplänen und Neuplanungsgebieten aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.

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