Amtsblatt Nummer 16 vom 19. August 2013
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplanänderung S 106/12; „In der Neuen Welt“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2013 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 15. Juli 2013, Zl. RO-R-501767/3-2013-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Die Bebauungsplanänderung S 106/12 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Wiener Straße
- Osten: In der Neuen Welt
- Süden: In der Neuen Welt 14
- Westen: Wiener Straße
- Katastralgemeinden St. Peter und Kleinmünchen
Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 106/12 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 106/12 „In der Neuen Welt“, KG St. Peter und Kleinmünchen; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2013 folgende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan S 106/12, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch genehmigt.
§ 2
Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.
§ 3
Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.