Amtsblatt Nummer 17 vom 2. September 2013
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan M 05-06-01-00; „Schillerplatz - Landstraße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Schillerplatz
- Osten: Landstraße
- Süden: Stelzhamerstraße
- Westen: Ederstraße
- Katastralgemeinde Linz
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 3. September bis 1. Oktober 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3151
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.