Amtsblatt Nummer 18 vom 16. September 2013
Präsidium, Personal und Organisation
Ungültigkeitserklärung
Der Dienstausweis Nr. 5539 vom 5. Dezember 1984 lautend auf Herrn Christian Binder ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.
Bezirksverwaltungsamt
Verordnung
betreffend Betriebszeiten und Bereitschaftsdienste der öffentlichen Apotheken in Linz; Änderung der Verordnung vom 24. Juni 2011 in der Fassung vom 3. Dezember 2012
Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz verordnet, dass die Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz „über die Betriebszeiten und den Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken in Linz“ vom 24. Juni 2011, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 14/2011 vom 18. Juli 2011, zuletzt geändert mit Verordnung vom 3. Dezember 2012, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 24/2012 vom 17. Dezember 2012, wie folgt geändert wird:
1. In § 2 wird ab 1. Jänner 2014 angefügt:
1.a. Bei „Gruppe 8“:
City-Apotheke, Bahnhofplatz 3-6
1.b. Bei „Gruppe 11“:
Buchberg-Apotheke, Leonding, Leondinger Straße 140
2. In § 3 Abs. 1 wird angefügt:
City-Apotheke, Bahnhofplatz 3-6
3. In § 3 Abs. 4 lautet ab 1. Jänner 2014 der erste Satz:
„Die öffentlichen Apotheken können, wenn ein lokaler Bedarf besteht, an Werktagen vor Beginn der Betriebszeiten gemäß § 1 Abs. 1 von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 7 und 8 Uhr und/oder im Anschluss an die Betriebszeiten gemäß § 1 Abs. 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 18 und 19 Uhr und/oder an Samstagen in der Zeit zwischen 12 und 17 Uhr zusätzlich Bereitschaftsdienst bei offener Apotheke im Ausmaß von maximal sechs Stunden pro Woche leisten.“
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.
Für den Bürgermeister:
Die Leiterin des Bezirksverwaltungsamtes:
Dr.in Martina Steininger e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan M 08-15-01-00; „Ziehrerstraße“; mit Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne W 105, W 108/1 und M 08-14-02-00; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Lannergasse, Corneliusgasse
- Osten: Grabnerstraße
- Süden: Stadtgrenze zu Leonding, Ziehrerstraße
- Westen: Reisetbauerstraße
- Katastralgemeinde Waldegg
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 18. September bis 16. Oktober 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon +43 732 7070 3150
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan S 23-19-01-00; „Flötzerweg - Alleitenweg“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Flötzerweg
- Osten: Alleitenweg
- Süden: Meschedeweg, Am Winklgarten
- Westen: Schörgenhubstraße
- Katastralgemeinde Kleinmünchen
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 17. September bis 15. Oktober 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon +43 732 7070 3154
Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146
im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: D o b u s c h e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 13-25-01-00; „Breitwiesergutstraße - Brucknerstraße; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
- Norden: Breitwiesergutstraße
- Osten: östlich Brucknerstraße
- Süden: Reuchlinstraße
- Westen: Hanuschstraße
- Katastralgemeinde Waldegg
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 29. Oktober 2013 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; „Liebigstraße“, KG Lustenau; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße - Widmung für den Gemeingebrauch; öffentliche Planauflage
Das Anlagen-und Bauamt beabsichtigt, dem Ge-meinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 1. Oktober bis 29. Oktober 2013 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Ing. Eder, Stadtplanung Linz, Zimmer 4008, Telefon 7070-3171 und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055, zur Verfügung.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glauhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.