Amtsblatt Nummer 19 vom 30. September 2013
Stadtwahlbehörde Linz-Stadt
Verlautbarung
Gemäß § 75 Abs. 4 der O.ö. Kommunalwahlordnung 1997 i.d.g.F. wird bekannt gegeben, dass folgende Damen und Herren auf ihr Gemeinderatsmandat mit Wirkung vom 19. September 2013 verzichtet haben:
- MMag. Dr. Johann Mayr
- Dr.in Christiana Dolezal
- Karin Hörzing
Weiters hat Herr Franz Röhrenbacher seine Berufung als gewähltes Mitglied des Gemeinderates in offener Frist nach § 74 Abs. 2 leg.cit. abgelehnt.
Gemäß § 75 leg.cit. wurden demzufolge vom Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz folgende Damen und Herren als GemeinderätInnen auf die frei gewordenen Mandate berufen:
- Mag.a Regina Traunmüller
- Josef Stadler
Die Genannten haben die Berufung nicht abgelehnt.
Der Stadtwahlleiter: Oberaigner e.h.
Präsidium, Personal und Organisation
Verordnung
des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 19. September 2013, mit der die Anlage I zur Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 12. November 2009 (ABl. Nr. 22/2009), mit der die Geschäftseinteilung für den Stadtsenat festgelegt wird, geändert und wiederverlautbart wird.
Nach § 32 Abs. 6 und 7 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl.Nr. 7/1992, in der Fassung LGBl.Nr. 1/2012, wird verordnet:
Anlage I
zur Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 12. November 2009 (ABl. Nr. 22/2009), mit der die Geschäftseinteilung für den Stadtsenat festgelegt wird, wird wie folgt geändert und wiederverlautbart:
1. Die in die Zuständigkeit des Stadtsenates fallenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches werden in folgende Geschäftsbereiche, nach Sachgebieten geordnet, eingeteilt:
Geschäftsbereich Bürgermeister Franz Dobusch
- Angelegenheiten der Präsidialverwaltung, soweit sie im Folgenden nicht besonders ausgewiesen sind
- Angelegenheiten des Medienwesens
- Benennung von Verkehrsflächen
- Wahrnehmung der Eigentümerbefugnisse bei Unternehmensbeteiligungen der Stadt Linz
- Eigentümerzustimmungserklärungen für das private und öffentliche Gut der Stadt Linz
- Sonstige Zivilrechtsangelegenheiten
- Raumplanung
- Baurechtsangelegenheiten
- Subventionsangelegenheiten bis 5.000 € und geschäftsbereichsspezifische Subventionen über 5.000 €
Geschäftsbereich Vizebürgermeister Klaus Luger
- Personalangelegenheiten
- Soziale Angelegenheiten einschließlich freiwilliger Sozialhilfeleistungen und sonstiger frei-williger sozialer Leistungen, der Jugend- und Familienbetreuung, der Jugendgesundheitsfürsorge sowie der Initiierung und Dimensionierung von sozialen Diensten
- Angelegenheiten der Unternehmung „Kinder- und Jugend-Services Linz“ (KJS)
- Planung und Errichtung von Kinder- und Ju-gendspielplätzen (ausgenommen Abwicklung der Errichtung)
- Angelegenheiten der Integrationsförderung
- Angelegenheiten der Städtepartnerschaften
- Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über 5.000 €
Geschäftsbereich Vizebürgermeister Dr. Erich Watzl
- Kulturelle Angelegenheiten einschließlich der Musikschule, der Büchereien und des Archivs
- Angelegenheiten der Unternehmung „Museen der Stadt Linz“ (MuS)
- Angelegenheiten des Tourismus
- Angelegenheiten des Wohnungswesens einschließlich Altstadterhaltung
- Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über 5.000 €
Geschäftsbereich Vizebürgermeister Christian Forsterleitner
- Finanzangelegenheiten (mit Ausnahme der Überwachung der Zonen der Parkraumbewirtschaftung)
- Vermögensverwaltung einschließlich Unternehmensbeteiligungen (ausgenommen Wahrnehmung der Eigentümerbefugnisse bei Unternehmensbeteiligungen der Stadt Linz)
- Liegenschaftsangelegenheiten einschließlich der Immobilien Linz GesmbH und der Immobilien Linz KEG (mit Ausnahme der Angelegenheiten des Betriebsparks Pichling und aller in Zukunft zu erwerbender und noch nicht besiedelter Betriebsbaugebiete)
- Städtische Hochbauangelegenheiten
- Angelegenheiten der Wissenschafts- und der Innovationsförderung
- Angelegenheiten des Gesundheitswesens
- Angelegenheiten der AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH
- Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über 5.000 €
Geschäftsbereich Stadträtin Karin Hörzing
- Angelegenheiten des Sports
- SeniorInnenbetreuung (inkl. Planung von Seniorenzentren)
- Angelegenheiten der SZL Seniorenzentren Linz GmbH
- Planung, Errichtung und Erhaltung von Verkehrsflächen einschließlich Brückenbau
- Sonstige Maßnahmen der Verkehrsplanung
- Verkehrseinrichtungen
- Örtliche Straßenpolizei
- Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über 5.000 €
Geschäftsbereich Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger
- Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes
- Angelegenheiten des Wasserbaues einschließlich Renaturierung von Gewässern
- Angelegenheiten der Abfallwirtschaft
- Angelegenheiten der gewerblichen Betriebsanlagen
- Schul- und Bildungswesen einschließlich Angelegenheiten der Volkshochschule Linz
- Angelegenheiten der Frauenförderung
- Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über 5.000 €
Geschäftsbereich Stadträtin Susanne Wegscheider
- Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung
- Angelegenheiten des Marktwesens
- Angelegenheiten des Betriebsparks Pichling und aller in Zukunft zu erwerbender und noch nicht besiedelter Betriebsbaugebiete
- Angelegenheiten der städtischen Parkanlagen, Gärten und Grünflächen
- Angelegenheiten der Lehrlingsausbildung und der Fachhochschulen
- Gewerbeangelegenheiten ausschließlich der gewerblichen Betriebsanlagen sowie der Kontrolle der Einhaltung von bescheidmäßigen Bewilligungen über spätere Sperrstunden bzw. frühere Aufsperrstunden (§ 113 Abs. 3 GewO)
- Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über EURO 5.000
Geschäftsbereich Stadtrat Detlef Wimmer
- Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei
- Angelegenheiten der Berufsfeuerwehr, der freiwilligen Feuerwehren und der Betriebsfeuerwehren
- Angelegenheiten der örtlichen Feuerpolizei
- Überwachung von Betriebszeiten, Sperrstunden und gewerberechtlichen Auflagen für Gastgewerbebetriebe
- Überwachung der Zonen der Parkraumbewirtschaftung
- Sonstige verwaltungspolizeiliche Agenden, soweit sie nicht anderen Mitgliedern des StS zukommen
- Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes (ausgenommen Vorsitzführung im Katastrophenschutzbeirat), soweit nicht Kompetenzen des Katastrophenschutzes im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung betroffen sind
- Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über 5.000 €
2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in Kraft.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplan M 03-08-01-00; „Lederergasse - Gruberstraße“; Neuerfassung (Stammplan)
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 19. September 2013 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 8. April 2013, Zl. RO-Ö-502311/3-2013, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Bebauungsplan M 03-08-01-00 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Lederergasse
- Osten: Gruberstraße
- Süden: Kaplanhofstraße
- Westen: Honauerstraße
- Katastralgemeinde Linz
Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes M 03-08-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.