Amtsblatt Nummer 21 vom 28. Oktober 2013
Präsidium, Personal und Organisation
Ungültigkeitserklärung
Der Dienstausweis Nr. 9739 vom 1. Februar 2008 lautend auf Herrn Dipl.Ing. Rainer Doppelmair ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 34-14-02-00 mit Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-14-01-00; „Oberbairinger Straße - Schatzweg“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Schatzweg
- Osten: Widmungsgrenze zum Grünland
- Süden: südlich der Straße „Am Sonnenhang“
- Westen: Oberbairinger Straße
- Katastralgemeinde Katzbach
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center in der Zeit vom 5. November 2013 bis 3. Dezember 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Mag. Holzgreve, Zimmer 4077, Telefon +43 732 7070 3178; Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146; im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.