Amtsblatt Nummer 6 vom 19. März 2012
Präsidium, Personal und Organisation
Ungültigkeitserklärung
Der Dienstausweis Nr. 6596 vom 26. Jänner 1987 lautend auf Herr Haral Gritzner ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.
Fachexpertlnnen-Verordnung
der Landeshauptstadt Linz
Verordnung
des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz betreffend die Einrichtung eines Fachexpertlnnen-Pools für Auswahlverfahren zur Nachbesetzung leitender Funktionen im Magistrat der Landeshauptstadt Linz.
§ 1
Dem Expertlnnen-Pool, den der Stadtsenat als Basis für die Nominierung eines/einer Fachexpertln als Mitglied der Begutachtungskommission durch den/die MagistratsdirektorIn einzurichten hat, gehören auf Grundlage von § 21 i.V.m. § 10 Abs. 4 Oö. Objektivierungsgesetz 1994 i.d.g.F. folgende städtische Bedienstete an:
1. Auswahlverfahren betreffend leitende Funktionen mit wirtschaftlichem, organisatorischem und/oder strategischem Schwerpunkt
- Dr. Gernot Barounig
- Dr.in Karin Frohner MPM
- PD Dr. Ernst lnquart
- DI Gerald Kempinger
- Dr. Karl Lenz MPM
- Dr. Christian Schmid
- Dr. Klaus Ruckerbauer
- Dr. Gerald Schönberger MPM
- Mag. Dr. Walter Schuster MAS
- Dr.in Martina Steininger
- Dr.in Andrea Sturm
- Mag. Karl Wögerbauer
2. Auswahlverfahren betreffend leitende Funktionen mit rechtlichem Schwerpunkt
- Dr. Robert Huber MPM
- PD Dr. Ernst lnquart
- Dr. Gerald Schönberger MPM
- Dr.in Martina Steininger
- Dr.in Andrea Sturm
- Mag. Karl Wögerbauer
3. Auswahlverfahren betreffend leitende Funktionen mit (umwelt-)technischem Schwerpunkt
- DI Wolf-Dieter Albrecht
- DI Gunter Amesberger
- DI Martin Sonnleitner MPM
- DI Werner Sonnleitner
- Dr.in Martina Steininger
- DI.in Barbara Veitl
4. Auswahlverfahren betreffend leitende Funktionen mit Schwerpunkt Soziales und/oder Gesundheit
- Mag. Dr. Günther Bauer
- Dr. Heinz Brock MBA
- Erich Gattner MSc PhDr.
- Dr.in Brigitte Horwath
- Mag. Josef Kobler
- Dr. Johann Schalk MPM
- Mag.a Brigitta Schmidsberger
- Dr.in Martina Steininger
5. Auswahlverfahren betreffend leitende Funktionen mit Schwerpunkt Kultur, Bildung und Sport
- Mag. Christian Denkmaier
- Mag. Hubert Hummer
- Mag. Josef Kobler
- Mag. Dr. Dietmar Nemeth
- Mag. Dr. Walter Schuster MAS
- KD Mag. Dr. Julius Stieber
§2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.
Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat Johann Mayr eh.
Stadtkämmerei
Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 8. März 2012 betreffend die Kürzung von veranschlagten Ausgabenbeträgen (Ausgabensperre) durch den Stadtsenat.
Nach § 46 Abs. 2 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz (StL) 1992, LGBl. Nr. 7/1992 i.d.g.F., wird verordnet:
§ 1 Delegation Ausgabensperre
In den Beschlüssen über die Voranschläge enthaltene prozentuelle und/oder absolute Kürzungen von Ausgabenbeträgen (Ausgabensperre) sowie deren teilweise oder gänzliche Aufhebung werden auf den Stadtsenat delegiert.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.
Der Bürgermeister:
Franz Dobusch eh.
Bezirksverwaltungsamt
Verordnung
betreffend Betriebszeiten und Bereitschaftsdienste der öffentlichen Apotheken in Linz - Änderung der Verordnung vom 24. Juni 2011.
Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz verordnet, dass die Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz „über die Betriebszeiten und den Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken in Linz“ vom 24. Juni 2011, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 14/2011 vom 18. Juli 2011, wie folgt geändert wird:
1.
In § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „…ist abweichend von Abs. 1 durch die…“ durch die Wortfolge „…ist abweichend von § 2 durch die…“ ersetzt.
2.
In § 3 Abs. 1 wird angefügt:
Froschberg Apotheke, Ziegeleistraße 70
Hessenplatz Apotheke, Schubertstraße 1
Neue Welt Apotheke, Wiener Straße 168
3.
In § 3 wird nach Absatz 1 ein Absatz 1a eingefügt:
(1a) Nachstehend angeführte öffentlichen Apotheken haben während der Mittagsperre an Freitagen von 12:30 bis 14 Uhr Bereitschaftsdienst zu leisten und können in dieser Zeit auch offen halten:
Apotheke Ebelsberg, Wiener Straße 482
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.
Für den Bürgermeister:
Die Leiterin des Bezirksverwaltungsamtes:
Dr.in Martina Steininger eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Kostenersatz für die Ausfertigung von Privatrechtlichen Verträgen – Tarifanpassung; Kundmachung
Für die Ausfertigung von privatrechtlichen Verträgen durch die Dienststellen der Stadt Linz, die im überwiegenden Interesse eines Vertragspartners der Stadt Linz abgeschlossen werden, ist als kostendeckender Ersatz für Material- und Arbeitskosten für jede angefangene Seite eines Vertrages ein Entgelt einzuheben.
Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2007 eine dynamische Anpassung dieses Kostenersatzes anhand des Verbraucherpreisindex 2005 beschlossen. Der Kostenersatz verändert sich dabei in dem Ausmaß, in dem der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 dem für das dem Berechnungszeitpunkt vorausgegangen Jahr verlautbarten Indexwert (Jahresindex) abweicht. Schwankungen nach oben oder unten bis einschließlich 5 Prozentpunkte bleiben unberücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Grenze erfolgt die Anpassung in dem Ausmaß der Änderung. Der so ermittelte (geänderte) Kostenersatz bildet die Grundlage für die Festsetzung. Das Jahr in dem der Kostenersatz geändert wird, wird zum neuen Basisjahr, sodass Indexschwankungen ab diesem Jahr neu bemessen werden. Für weitere Indexanpassungen gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß.
Der Kostenersatz für die Ausfertigung von privatrechtlichen Verträgen wurde zuletzt 2007 geändert. Die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2005 betrug vom Jahresdurchschnitt 2007 bis zum Jahresdurchschnitt 2011 9,1 %. Um diesen Wert war der Kostenersatz daher von € 7,90 je angefangener Seite auf abgerundete € 8,60 zu erhöhen.
Der neue Tarifsatz von € 8,60 je angefangener Seite für die Ausfertigung von privatrechtlichen Verträgen durch die Dienststellen der Stadt Linz, die im überwiegenden Interesse eines Vertragspartners der Stadt Linz abgeschlossen werden, wird mit dem der Kundmachung im Amtsblatt folgenden Tag wirksam.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan M 02-21-01-00; „Körnerstraße - Huemerstraße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Körnerstraße
- Osten: Huemerstraße
- Süden: Harrachstraße
- Westen: Eisenhandstraße
- Katastralgemeinde Linz
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 20. März 2012 bis 17. April 2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3151; Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146 im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 03-12-01-00; „Kaplanhofstraße - Gruberstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
- Norden: Kaplanhofstraße
- Osten: Gruberstraße
- Süden: Körnerstraße
- Westen: Huemerstraße
- Katastralgemeinde Linz
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 2. Mai 2012 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 25-95-02-00; „Fischdorf – nördlich Kremsmünsterer Straße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
- Norden: Freindorfer-Mühlbach
- Osten: Kremsmünsterer Straße 170 und 170a
- Süden: Kremsmünsterer Straße
- Westen: Stadtgrenze zu Ansfelden
- Katastralgemeinde Wambach
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 2. Mai 2012 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplanänderung S 106/12; „In der Neuen Welt“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Wiener Straße
- Osten: In der Neuen Welt
- Süden: In der Neuen Welt 14
- Westen: Wiener Straße
- Katastralgemeinden St. Peter und Kleinmünchen
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 20. März 2012 bis 17. April 2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon +43 732 7070 3154; Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 148 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Gruberstraße“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 26. Jänner 2012 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 2. Februar 2012, Geschäftszeichen: RO-R-306218/2-2012-Els, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 148 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Kaplanhofstraße
- Osten: Gruberstraße
- Süden: Körnerstraße
- Westen: Huemerstraße
- Katastralgemeinde Linz
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 148 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Verordnung nach § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 106/12; „In der Neuen Welt“, KG St. Peter und Kleinmünchen; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Plan liegt in der Zeit vom 20. März 2012 bis 17. April 2012 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen Herr Ing. Piffl, Stadtplanung Linz, Zimmer 4076, Telefon +43 732 7070 3154 und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon +43 732 7070 3055, zur Verfügung.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.