Amtsblatt Nummer 11 vom 4. Juni 2012

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 08-22-01-00; „Göllerichstraße - Schultestraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Göllerichstraße
  • Osten: Schultestraße
  • Süden: Kudlichstraße
  • Westen: Johann-Strauß-Straße
  • Katastralgemeinde Waldegg

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 17. Juli 2012 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 42 zum Flächenwidmungsplan; Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Altenberger Straße 40 – Winkler Markt“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 12. April 2012 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 20. April 2012, Geschäftszeichen: RO-R-306217/3-2012-Els, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 42 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Aubrunnerweg 4
  • Osten: in Verlängerung Karl-Renner-Straße
  • Süden: Altenberger Straße 24
  • Westen: Altenberger Straße
  • Katastralgemeinde Katzbach

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 42 aufgehoben. 

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 mit Örtlichem Entwicklungskonzept Nr. 2; gesamtes Stadtgebiet; öffentliche Planauflage

Der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 liegt in der Zeit von 12. Juni 2012 bis 10. Juli 2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Sie können in die öffentlich aufgelegten Pläne Einsicht nehmen und bei einem berechtigten Interesse (z.B. als GrundeigentümerIn, MieterIn) schriftliche Anregungen oder Einwendungen einbringen.

Ort der Planauflage: Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice-Center des Anlagen- und Bauamtes

AnsprechpartnerIn: Frau Ing.in Leitner, Zimmer 4065, Telefon +43 732 7070 3136; Herr Ing. Pühringer, Zimmer 4064, Telefon +43 732 7070 3270; Herr Dipl.-Ing. Kolouch, Zimmer 4066, Telefon +43 732 7070 3135; im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz, 4. Stock. KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 25-70-01-02; „Traundorfer Straße – Stieglitzweg“ KG Posch; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und zum Radfahr- und Fußgängerweg – Widmung für den Gemeindegebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeindegebrauchs; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Verordnungsplan und der Umweltbericht liegen in der Zeit vom 19. Juni bis 17. Juli 2012 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Ing. Hochreiter, Stadtplanung Linz, Zimmer 4080, Telefon +43 732 7070 3175 und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon +43 732 7070 3055, zur Verfügung.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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