Amtsblatt Nummer 18 vom 17. September 2012
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 35-19-02-00; „Ahornweg - Freistädter Straße“ und gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes NO 117/I; Neuerfassung (Stammplan)
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2012 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 16. Juli 2012, Zl. RO-R-501787/9-2012-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Bebauungsplan N 35-19-02-00 und die Aufhebung des Bebauungsplanes NO 117/I werden erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:
- Norden: nördlich Ahornweg, Widmungsgrenze zum Grünland
- Osten: östlich Statznergutweg
- Süden: Freistädter Straße, Katzbachweg
- Westen: A7 - Mühlkreisautobahn
- Katastralgemeinde Katzbach
Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 35-19-02-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne und der Bebauungsplan NO 117/I im gekennzeichneten Bereich aufgehoben.
§ 4
Der Plan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.