Amtsblatt Nummer 21 vom 29. Oktober 2012

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 03-08-01-00; „Lederergasse, Gruberstraße“ Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Lederergasse
  • Osten: Gruberstraße
  • Süden: Kaplanhofstraße
  • Westen: Honauerstraße
  • Katastralgemeinde Linz

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 11. Dezember 2012 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.

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