Amtsblatt Nummer 2 vom 23. Jänner 2012
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 35-19-02-00; „Ahornweg – Freistädter Straße“ und gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes NO 117/I; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Plan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: nördlich Ahornweg, Widmungsgrenze zum Grünland
- Osten: östlich Statznergutweg
- Süden: Freistädter Straße, Katzbachweg
- Westen: A 7 - Mühlkreisautobahn
- Katastralgemeinde Katzbach
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 31. Jänner bis 28. Februar 2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner:
Herr Ing. Groer, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3159 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock, KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 41 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Wildbergstraße“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. November 2011 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 2. Dezember 2011, Geschäftszeichen: RO-R-305793/5-2011-Els, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 41 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:
- Norden: BH Urfahr Umgebung
- Osten: Reindlstraße 35-39
- Süden: Wildbergstraße 16
- Westen: Wildbergstraße
- Katastralgemeinde Urfahr
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 41 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 146 zum Flächenwidmungsplan; Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Eichendorffstraße - Landwiedstraße – Firma Lidl“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. November 2011 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 1. Dezember 2011, Geschäftszeichen: RO-R-305990/2-2011-Els, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 146 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Hamoderstraße 6
- Osten: Hamoderstraße
- Süden: Eichendorffstraße
- Westen: Landwiedstraße
- Katastralgemeinde Waldegg
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 146 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.