Amtsblatt Nummer 2 vom 23. Jänner 2012

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 35-19-02-00; „Ahornweg – Freistädter Straße“ und gänzliche Aufhebung des Bebauungsplanes NO 117/I; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Plan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: nördlich Ahornweg, Widmungsgrenze zum Grünland
  • Osten: östlich Statznergutweg
  • Süden: Freistädter Straße, Katzbachweg
  • Westen: A 7 - Mühlkreisautobahn
  • Katastralgemeinde Katzbach

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 31. Jänner bis 28. Februar 2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Ing. Groer, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3159 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock, KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 41 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Wildbergstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. November 2011 folgende mit Bescheid des Amtes der . Landesregierung am 2. Dezember 2011, Geschäftszeichen: RO-R-305793/5-2011-Els, nach § 34 Abs. 1 . Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 41 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: BH Urfahr Umgebung
  • Osten: Reindlstraße 35-39
  • Süden: Wildbergstraße 16
  • Westen: Wildbergstraße
  • Katastralgemeinde Urfahr

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 41 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 146 zum Flächenwidmungsplan; Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Eichendorffstraße - Landwiedstraße – Firma Lidl“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. November 2011 folgende mit Bescheid des Amtes der . Landesregierung am 1. Dezember 2011, Geschäftszeichen: RO-R-305990/2-2011-Els, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1


Der Änderungsplan Nr. 146 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Hamoderstraße 6
  • Osten: Hamoderstraße
  • Süden: Eichendorffstraße
  • Westen: Landwiedstraße
  • Katastralgemeinde Waldegg

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 146 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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