Amtsblatt Nummer 3 vom 7. Februar 2011

Präsidium, Personal und Organisation

Ungültigkeitserklärung

Der Dienstausweis Nr. 9167 vom 6. April 1993, lautend auf Frau Irmgard Thenn, ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.

Bezirksverwaltungsamt

Verordnung

betreffend Zappestraße zwischen Objekt Nr. 9 und 11; „Pflichten der AnrainerInnen“

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz verordnet im eigenen Wirkungsbereich nachstehende Verkehrsmaßnahme:

§ 1

Der Teil des Grundstückes 1509/4, zwischen den Objekten Zappestraße 9 und 11, muss im Bereich nach der Stiegenanlage bis zur Grundstücksgrenze weder von Schnee gesäubert noch bei Glatteis bestreut werden.

Eine Beschilderung mit dem Inhalt: „Bei Schnee und Glatteis nicht begehbar. Befreit von der Anrainerverpflichtung nach § 93 Abs. 4 StVO“ ist anzubringen.

§ 2

Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.

Die Verkehrsregelung gilt dauernd.

Rechtsgrundlagen in der gültigen Fassung:
§ 93 Abs. 4 lit. c Straßenverkehrsordnung 1960

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Vizebürgermeister Klaus Luger eh.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 20-20-02-00; „Wegscheider Straße - Melissenweg“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Melissenweg 3
  • Osten: Melissenweg
  • Süden: Salzburger Straße
  • Westen: Wegscheider Straße
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 15. Februar bis 15. März 2011 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner: Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon 7070 3150, Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070 3146, im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock; KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr  sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 21-02-01-00; „Salzburger Straße – Im Hütterland“; mit Aufhebung des Bebauungsplanes 308 C; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verordnung bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Salzburger Straße
  • Osten: Im Hütterland
  • Süden: Am Steinbühel
  • Westen: westlich Laskahofstraße
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 15. Februar bis 15. März 2011 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner: Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon 7070 3151, Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070 3146, im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock; KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Dobusch eh.

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