Amtsblatt Nummer 6 vom 21. März 2011

Finanzrechts- und Steueramt

Verordnung

Gemäß § 1 Abs. 1 Oö. Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1988, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzblattes LGBl. Nr. 84/2009 und § 1 Abs. 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. Mai 1989 betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen, zuletzt in der Fassung Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 2009/19, wird verordnet:

Für die lt. beiliegendem Beschilderungsplan der Schimetta Consult GmbH vom 11. Oktober 2010, Planzeichen 090181-5.1, straßenpolizeilich am 23. November 2010 verordnete Kurzparkzone besteht Gebührenpflicht.

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat: Johann Mayr eh.

Beschilderungsplan als Download (PDF | 1,40 MB)

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 20-01-01-00; „Europastraße - Kokoschkastraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Europastraße
  • Osten: Kokoschkastraße
  • Süden: Ellbognerstraße
  • Westen: Widmungsgrenze zum Grünland
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 3. Mai 2011 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen– und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung NW 104/4; „Wolf-Huber-Straße“, öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Bebauungsplanänderung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Widmungsgrenze zum Grünland
  • Osten: Pöstlingbergbahn
  • Süden: Wolf-Huber-Straße
  • Westen: Hohe Straße
  • Katastralgemeinde Pöstlingberg

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 12. April bis 10. Mai 2011 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner: Mag. Holzgreve, Zimmer 4077, Telefon +43 732 7070 3178, Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock

KundInnendienstzeiten:
Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplanänderung NW 104/4, „nördlich Wolf-Huber-Straße“, KG Pöstlingberg; Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg - Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verordnungsplan in der Zeit vom 12. April bis 10. Mai 2011 Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Ansprechpartner: Mag. Holzgreve, Stadtplanung, Zimmer 4077, Telefon +43 732 7070 3178, Herr Wiesinger, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4025, Telefon +43 732 7070 3070, im Neuen Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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