Amtsblatt Nummer 11 vom 6. Juni 2011
Präsidium, Personal und Organisation
Ungültigkeitserklärung
Der Dienstausweis Nr. 8331 vom 12. Jänner 1976, lautend auf Christine Eckerstorfer, ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplans M 04-30-01-00; „Goethestraße - Schubertstraße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Plan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Goethestraße
- Osten: Schubertstraße
- Süden: Scharitzerstraße
- Westen: Humboldtstraße
- Katastralgemeinde Linz
Der Plan liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 7. Juni bis 5. Juli 2011 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner: Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon: +43 732 7070 3154 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon: +43 732 7070 3146, im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock; KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan M 07-01-01-00; „Margarethenweg - Anemonenweg“; sowie Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne W 113, W 113/1, W 113/4 und W 113/5; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Plan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Margarethenweg 35
- Osten: Margarethenweg
- Süden: Anemonenweg
- Westen: Stadtgrenze zu Leonding
- Katastralgemeinden Waldegg und Linz
Der Plan liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 7. Juni bis 5. Juli 2011 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Ansprechpartner: Herr Ing. Groer, Zimmer 4070, Telefon: +43 732 7070 3159 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon: +43 732 7070 3146, im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock; KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplanänderung W 102/14; „Weingartshofstraße – Coulinstraße“ sowie Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 102/I/1
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 7. April 2011 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 18. Mai 2011, Zl. RO-R-501350/8, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Die Bebauungsplanänderung W 102/14 sowie die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 102/I/1 werden erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:
- Norden: Coulinstraße
- Osten: Böhmerwaldstraße, Kärntnerstraße
- Süden: Bahnpostamt
- Westen: Weingartshofstraße
- Katastralgemeinde Linz
Die Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung W 102/14 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan W 102/I/1 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben.
§ 4
Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.