Amtsblatt Nummer 16 vom 22. August 2011

Einwohner- und Standesamt

Verlautbarung

Auf Grund der am 1. August 2011 veröffentlichten Entscheidung der Bundesministerin für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Volksbegehren Bildungsinitiative“ stattgegeben wurde, wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, i.d.g.F. festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Donnerstag, 3. November 2011, bis einschließlich Donnerstag, 10. November 2011, in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch eigenhändige Unterschrift in die Eintragungslisten erklären.

Stimmberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (29. September 2011) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, am letzten Tag des Eintragungszeitraumes (10. November 2011) das 16. Lebensjahr vollenden und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Linz haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts, das persönlich vor einer Eintragungsbehörde wahrzunehmen ist, eine Stimmkarte.

In Linz ist das Stadtgebiet für das Volksbegehren in einen Eintragungssprengel mit acht
fixen Eintragungslokalen und einen Eintragungssprengel für die mobile Eintragungsstelle eingeteilt.

Somit können sich in Linz Stimmberechtigte in einem der nachstehend angeführten Eintragungslokale in die Eintragungslisten eintragen – unabhängig von der Wohnadresse im Stadtgebiet!

Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf: 

  1. Neues Rathaus, Foyer, Ausstellungsraum, Hauptstraße 1 – 5
  2. Seniorenzentrum Dornach, EG, Foyer, Sombartstraße 1-5
  3. Seniorenzentrum Franckviertel, EG, Foyer, Ing.-Stern-Straße 15 - 17 
  4. Volkshaus Keferfeld-Oed, Veranstaltungssaal Foyer, Landwiedstraße 65 
  5. Seniorenzentrum Spallerhof, Altbau-Glasraum, Glimpfingerstraße 10-12 
  6. Seniorenzentrum Neue Heimat, EG, Gymnastikraum, Flötzerweg 95 – 97
  7. Volkshaus Auwiesen, kleiner Saal, Wüstenrotplatz 3 
  8. Volkshaus Ebelsberg, 1. Stock, Seminarraum I, Kremsmünsterer Straße 1-3

Die mobile Eintragungsstelle wird Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten besuchen.

In den Eintragungslokalen ist auch der Text des Volksbegehrens angeschlagen.

Die Eintragungen können während des Eintragungszeitraumes zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

  • Donnerstag, 3. 11. 2011, 8 – 20 Uhr
  • Freitag, 4. 11. 2011, 8 – 16 Uhr
  • Samstag, 5. 11. 2011, 8 – 12 Uhr
  • Sonntag, 6. 11. 2011, 8 – 12 Uhr
  • Montag, 7. 11. 2011, 8 – 20 Uhr
  • Dienstag, 8. 11. 2011, 8 – 16 Uhr
  • Mittwoch,  9. 11. 2011, 8 – 16 Uhr
  • Donnerstag, 10. 11. 2011, 8 – 20 Uhr

Im Gebäude des Eintragungsortes und in einem Umkreis von 20 Metern ist für die Dauer des Eintragungsverfahrens jede Art der Werbung für das Volksbegehren, insbesondere auch durch Ansprachen, durch Anschlag oder Verteilung von Aufrufen und dergleichen verboten.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans  N 33-23-01-00 „Stockholmweg – Leonfeldner Straße; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Kampmüllerweg 47, Leonfeldner Straße 227
  • Osten: Leonfeldner Straße
  • Süden: Gründbergstraße, Enzmüllnerweg
  • Westen: Ruckerbauerweg
  • Katastralgemeinde: Pöstlingberg, Katzbach

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 4. Oktober 2011im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Dobusch eh.

Chatbot ELLI

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