Amtsblatt Nummer 22 vom 21. November 2011

Stadtkämmerei

Kundmachung

Der Entwurf des Voranschlages über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt Linz für das Rechnungsjahr 2012 ist fertig gestellt und liegt im Neuen Rathaus, Linz, Hauptstraße 1-5, 5. Stock, Zimmer 5043, in der Zeit vom 5. Dezember 2011 bis 13. Dezember 2011 zur öffentlichen Einsicht auf.

Im Sinne des § 53 Abs. 3 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992 steht es jedem Einwohner der Stadt frei, zum Voranschlagsentwurf schriftliche Erinnerungen einzubringen, die bei der Beratung durch den Gemeinderat in Erwägung zu ziehen sind.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 04-30-01-00; „Goethestraße - Schubertstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 13. Oktober 2011 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 4. April 2011, Zl. RO-501508/1, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan M 04-30-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Goethestraße
  • Osten: Schubertstraße
  • Süden: Scharitzerstraße
  • Westen: Humboldtstraße
  • Katastralgemeinde Linz

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes M 04-30-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der  Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 20-01-01-00; „Europastraße - Kokoschkastraße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Europastraße
  • Osten: Kokoschkastraße
  • Süden: Ellbognerstraße
  • Westen: Widmungsgrenze zum Grünland
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 6. Dezember 2011 bis 3. Jänner 2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Ansprechpartner:
Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon +43 732 7070 3154; Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146 im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 25-04-01-02; „Wambacher Straße 187 - 206“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Wambacher Straße 187
  • Osten: Bachbett des Wambaches
  • Süden: Wambacher Straße 206
  • Westen: Wambacher Straße und westlich davon
  • Katastralgemeinde Wambach

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 6. Dezember 2011 bis 3. Jänner 2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

AnsprechpartnerIn:
Frau Ing.in Fischbacher, M.A. MPA, Zimmer 4077, Telefon +43 732 7070 3155; Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146 im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 4. Stock
KundInnendienstzeiten: Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 04-31-01-00; „Goethestraße - Dinghoferstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Goethestraße
  • Osten: Dinghoferstraße
  • Süden: Blumauerstraße
  • Westen: Schubertstraße
  • Katastralgemeinde Linz

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 3. Jänner 2012 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 26-05-01-00; „Kaarstraße - Kapellenstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Kaarstraße
  • Osten: Kapellenstraße
  • Süden: Rudolfstraße
  • Westen: Landgutstraße
  • Katastralgemeinde Urfahr

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 3. Jänner 2012 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung nach § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 20-01-01-00; „Europastraße - Kokoschkastraße“, KG Kleinmünchen; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 6. Dezember 2011 bis 3. Jänner 2012 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Ing. Piffl, Stadtplanung Linz, Zimmer 4076, Telefon +43 732 7070 3154 und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon +43 732 7070 3055, zur Verfügung.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z. B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991; „Traunau – Nähe Weikerlsee“, KG Ufer; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 13. Oktober 2011 folgende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 wird die im beiliegenden Plan „BDI11006“ der Stadtplanung Linz vom 8. Juni 2011, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt.

§ 2

Die Lage und das Ausmaß der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Der Vizebürgermeister: Klaus Luger eh.

Chatbot ELLI

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