Amtsblatt Nummer 23 vom 5. Dezember 2011
Präsidium, Personal und Organisation
Ungültigkeitserklärung
Der Dienstausweis Nr. 9752 vom 1. Jänner 2008 lautend auf Mag.a Manuela Hofer ist in Verlust geraten und wird ungültig erklärt.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 02-21-01-00; „Körnerstraße - Huemerstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
- Norden: Körnerstraße
- Osten: Huemerstraße
- Süden: Harrachstraße
- Westen: Eisenhandstraße
- Katastralgemeinde Linz
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 17. Jänner 2012 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.