Amtsblatt Nummer 2 vom 25. Jänner 2010
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan M 02-06-01-00; „Fabrikstraße - Prunerstraße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Fabrikstraße
Osten: Prunerstraße
Süden: Lederergasse
Westen: Rechte Donaustraße, Pfarrplatz
Katastralgemeinde Linz
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 26. Jänner bis 23. Februar 2010 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Mag. Holzgreve, Zimmer 4077, Telefon 7070 3178 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070 3146, zur Verfügung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplanänderung SW 103/9,„Kolpingstraße“ und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes SW 103
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in der Sitzung vom 3. Dezember 2009 folgende Verordnung, die mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 11. Dezember 2009, Zl. RO-R-500834/4, gemäß § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt wurde, beschlossen:
Verordnung
§ 1
Die Bebauungsplanänderung SW 103/9, Kolpingstraße und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes SW 103 werden erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
Norden: nördlich Wegscheider Str. 78
Osten: östlich Wegscheider Str. 78e
Süden: Kolpingstraße
Westen:Wegscheider Straße
Katastralgemeinde Kleinmünchen
Der Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung SW 103/9 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan SW 103 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben.
§ 4
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 33 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Freistädter Straße 81 – 83, Beinkofer"
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2009 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 11. Dezember 2009, Zl. RO-302928/2-2009-Els gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 33 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Volksschule 49
Osten: Parkplatz
Süden: Freistädter Straße
Westen: Linke Brückenstraße
Katastralgemeinde Urfahr
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 33 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 120 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Liebigstraße – Stadt Linz“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2009 folgende Verordnung, die mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 11. Dezember 2009, Zl. RO-R-302246/5, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt wurde, beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 120 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Grundstück Nr. 798/51
Osten: Grundstück Nr. 798/2
Süden: Grundstück Nr. 778/2
Westen: Liebigstraße
Katastralgemeinde Lustenau
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 120 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 121 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Franzosenhausweg - Schrot“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2009 folgende Verordnung, die mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 16. Dezember 2009, Zl. RO-R-302663/3, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt wurde, beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 121 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Metro-Großmarkt
Osten: Franzosenhausweg 25
Süden: Franzosenhausweg 33
Westen: Grundstück Nr. 833/3
Katastralgemeinde Kleinmünchen
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 121 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.