Amtsblatt Nummer 3 vom 8. Februar 2010

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 04-34-01-00 und Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne O 104/1 und O 104/1/1; „Scharitzerstraße - Schubertstraße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verordnung bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Scharitzerstraße
  • Osten: Schubertstraße
  • Süden: Blumauerstraße
  • Westen: Humboldtstraße
  • Katastralgemeinde Linz

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 9. Februar bis 9. März 2010 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Frau Ing.in Fischbacher, Zimmer 4077, Telefon +43 732 7070 3155 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:   Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 08-13-01-00 und Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans W 114; „Waldeggstraße – Ing.-Etzel-Straße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verordnung bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Waldeggstraße
  • Osten: B 139 - Westbrücke
  • Süden: Westbahnstrecke
  • Westen: Stadtgrenze zu Leonding
  • Katastralgemeinde Waldegg

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 2. März bis 30. März 2010 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon +43 732 7070 3154 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:   Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 23-31-02-00 und Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans S 102/11; „Franzosenhausweg - Metro“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verordnung bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Flötzerweg
  • Osten: Mühlkreisautobahn
  • Süden: Franzosenhausweg 29, 33 und 35
  • Westen: Neubauzeile, Franzosenhausweg
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 9. Februar bis 9. März 2010 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon +43 732 7070 3154 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:   Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 34-01-01-00; „Freistädter Straße - Hauchlhamerweg“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Freistädter Straße
  • Osten: Hauchlhamerweg
  • Süden: A7 - Mühlkreisautobahn
  • Westen: Teichstraße
  • Katastralgemeinde Katzbach

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 9. Februar bis 9. März 2010 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz,
Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3151, Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:   Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 18-17-01-00; „Wiener Straße – südlich Turmstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Turmstraße
  • Osten: ÖBB - Westbahn
  • Süden: Wiener Straße 245 und 247
  • Westen: Wiener Straße
  • Katastralgemeinden St. Peter, Kleinmünchen und Waldegg

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 23. März 2010 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:   Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 119 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Ing..-Etzel-Straße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2009 folgende Verordnung, die mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 21. Dezember 2009, Zl. RO-R-302273/6 gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt wurde, beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 119 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: südlich der Waldeggstraße
  • Osten:   Westbrücke
  • Süden:  Westbahnstrecke
  • Westen: Stadtgrenze zu Leonding
  • Katastralgemeinde Waldegg

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 119 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:   Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan M 08-13-01-00; „Ing.-Etzel-Straße“, Katastralgemeinde Waldegg; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 2. März bis 30. März 2010 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon +43 732 7070 3154 und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon +43 732 7070 3055, zur Verfügung.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister:   Franz Dobusch   eh.

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