Amtsblatt Nummer 12 vom 21. Juni 2010

Präsidium, Personal und Organisation

Verlautbarung

betreffend Bestellung der Disziplinarkommission, der Disziplinarsenate, der DisziplinaranwältInnen und der Disziplinaroberkommission.

Herr StR Johann Mayr hat gemäß §§ 107 Abs. 3, 109 Abs. 3, 110 Abs. 3 und 111 Abs. 1 Oö. StGBG 2002 als zuständiges Mitglied des Stadtsenates iSd §§ 34 Abs. 2, 32 Abs. 7 StL 1992 und der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat am 28. Mai 2010 genehmigt:

Disziplinarkommission

für die Funktionsperiode bis 31. Dezember 2010

Vorsitzender

Dr. Roland Orthofer

StellvertreterInnen

Dr. Gerald Schönberger
Dr.in Martina Steininger
 
Mitglieder

1. Dr.in Andrea Sturm
2. Dr. Ludwig Neulinger
3. Dr. Peter Mühlberger

Von der PV vorgeschlagene Mitglieder

1. Ing. Alfred Eckerstorfer
2. Elisabeth Neulinger
3. Ursula Böck

Die Nummerierung gibt die Reihenfolge an, in der die übrigen Kommissionsmitglieder bei Verhinderung eines Senatsmitglieds in den Senat eintreten.

Disziplinarsenate

Senat I (A-G)

Vorsitzender:  Dr. Gerald Schönberger
Stellvertreter:  Dr. Roland Orthofer
Mitglieder:      Dr.in Andrea Sturm
                      Ing. Alfred Eckerstorfer

Senat II (H-O)

Vorsitzender:    Dr. Roland Orthofer
Stellvertreterin:  Dr.in Martina Steininger
Mitglieder:        Dr. Ludwig Neulinger 
                        Elisabeth Neulinger

Senat III (P-Z)

Vorsitzende:   Dr.in Martina Steininger
Stellvertreter:  Dr. Gerald Schönberger
Mitglieder:      Dr. Peter Mühlberger  
                      Ursula Böck

DisziplinaranwältInnen

für die Funktionsperiode bis 31. Dezember 2010

1. Mag. Karl Ludwig (Senat I)
2. Dr.in Silvia Luger (Senat II)
3. Mag.a Renate Schölnberger (Senat III)

Die Nummerierung gibt die Reihenfolge an, in der ein (eine) verhinderte(r) Disziplinaranwalt (-anwältin) durch die übrigen DisziplinaranwältInnen vertreten wird.

Disziplinaroberkommission

für die Funktionsperiode bis 31. Dezember 2010

Vorsitzender

Dr. Ernst Inquart

Stellvertreter

Dr.in Karin Wegscheider

Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder

Dr. Robert Huber (Ersatzmitglied: Dr.in Margarete Schmitzer)
Mag.a Brigitta Schmidsberger (Ersatzmitglied: Dr.in Brigitte Horwath)
Mag. Werner Penn (Ersatzmitglied: DI Werner Sonnleitner)

Von der PV vorgeschlagenes Mitglied bzw. Ersatzmitglied

Peter Berger (Ersatzmitglied: Norbert Haudum)

Stadtkämmerei

Kundmachung

Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2009 ist fertiggestellt und liegt im Neuen Rathaus, Zimmer Nr. 5043, in der Zeit vom 22. bis 29. Juni 2010 zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Auflagefrist wird mit dem Bemerken kundgemacht, dass gemäß § 56 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz aus 1992 der Gemeinderat schriftlich eingebrachte Erinnerungen bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses in Erwägung zu ziehen hat.

Der Bürgermeister:  D o b u s c h  eh.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 04-28-01-00; „Goethestraße - Südtirolerstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Goethestraße
Osten: Südtirolerstraße
Süden: Scharitzerstraße
Westen: Landstraße
Katastralgemeinde Linz

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 3. August 2010 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:    D o b u s c h   eh.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans M 04-29-01-00; „Goethestraße - Humboldtstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Goethestraße
Osten: Humboldtstraße
Süden: Scharitzerstraße
Westen: Südtirolerstraße
Katastralgemeinde Linz

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 3. August 2010 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:    D o b u s c h   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetzes 1991; „Further Straße - Umlegung“, KG Katzbach; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße  – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauches

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 2010 folgende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991 wird die im Plan „BDI10002“ der Stadtplanung Linz vom 21. Jänner 2010, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauches genehmigt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke.

§ 2

Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Vizebürgermeister:  L u g e r   eh.

Chatbot ELLI

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