Amtsblatt Nummer 13 vom 5. Juli 2010

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 6 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie zum Gesamtteil  und zum Teilkonzept Mitte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1; „Tabakfabrik“; 1. Verlängerung

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 2010 folgende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 45 Abs. 5 O.ö. Bauordnung 1994 wird die Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Neuplanungsgebietes Nr. 6 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie zum Gesamtteil und zum Teilkonzept Mitte des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 um ein Jahr, das ist bis 22. Juli 2011, verlängert.

§ 2

In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Flächenwidmungsplanentwurf und die in den Planentwürfen zum Örtlichen Entwicklungskonzept dargestellten Änderungen beabsichtigt. Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebietes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Untere Donaulände
  • Osten: Holzstraße
  • Süden: Ludlgasse
  • Westen: Gruberstraße
  • Katastralgemeinde Linz

§ 4

Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Neuplanungsgebietes hat die Wirkung, dass für  das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Flächenwidmungsplanes nicht erschwert oder verhindert.

Der Bürgermeister:   Dobusch   eh.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 für das gesamte Stadtgebiet; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung des Flächenwidmungsplanes Linz Nr. 4 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 für das gesamte Stadtgebiet. Damit erfolgt die regelmäßige grundlegende Überprüfung der im Stadtgebiet bisher rechtswirksamen Flächenwidmungspläne gemäß § 35 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994.

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 30. November 2010 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 und § 35 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:  Dobusch   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 02-27-02-00; „Harrachstraße - Fadingerstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 10. Juni 2010, Zl. RO-R-500845/5, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan M 02-27-02-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Harrachstraße
  • Osten: Fadingerstraße
  • Süden: Mozartstraße
  • Westen: Dametzstraße
  • Katastralgemeinde Linz

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Bürgermeister:   Dobusch   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 08-13-01-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 114; „Waldeggstraße – Ing.-Etzel-Straße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 27. Mai 2010, Zl. RO-R-500980/5, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan M 08-13-01-00 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes W 114 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Waldeggstraße
  • Osten: B 139 - Westbrücke
  • Süden: Westbahnstrecke
    Westen: Stadtgrenze zu Leonding
    Katastralgemeinde Waldegg

Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne sowie der Bebauungsplan W 114 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 13-29-01-00; „Paracelsusstraße - Hanuschstraße“ und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 375 H; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. April 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 25. Mai 2010, Zl. RO-R-500920/6, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 13-29-01-00 und die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 375 H werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Paracelsusstraße
  • Osten: Hanuschstraße
  • Süden: Mühlkreisautobahn
  • Westen: Mühlkreisautobahn
  • Katastralgemeinde Waldegg

Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 13-29-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne und der Bebauungsplan 375 H im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:   Dobusch   eh.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 25-20-01-02 „Knollgutstraße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Traundorfer Straße
  • Osten: Traundorfer Straße 176
  • Süden: Knollgutstraße 61
  • Westen: Traundorfer Straße 170
  • Katastralgemeinde Posch

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 20. Juli bis 17. August 2010 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon *43 732 7070 3151 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon *43 732 7070 3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:   Dobusch   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung S 14-26-01-01; „Poschacher Gründe“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 31. Mai 2010, Zl. RO-R-500950/3, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung S 14-26-01-01 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Gürtelstraße 26
  • Osten: Brau AG
  • Süden: Poschacherstraße
  • Westen: östlich Dierzerstraße
  • Katastralgemeinde Lustenau

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:   Dobusch   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung W 114/6; „Niederreithstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 31. Mai 2010, Zl. RO-R-500867/4, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung W 114/6 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Niederreithstraße 37
  • Osten: Waldeggstraße 92
  • Süden: Waldeggstraße
  • Westen: Niederreithstraße
  • Katastralgemeinde Waldegg

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:   Dobusch   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 28 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 - Teilkonzept Mitte; „Paracelsusstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. April 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 25. Mai 2010, Zl. RO-R-303194/6, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 28 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 - Teilkonzept Mitte wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Paracelsusstraße
    Osten:   Hanuschstraße
    Süden:  Autobahn
    Westen: Grundstück Nr. 497/4
    Katastralgemeinde Waldegg

Der Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 28 aufgehoben.

§ 4

Die Änderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Leonfeldner Straße 328“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 31. Mai 2010, Zl. RO-R-303639/4, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: nördl. Objektgrenze Leonfeldner Straße 328
Osten: östl. Objektgrenze Leonfeldner Straße 328
Süden: Verlauf durch Grdst. Nr. .9/5
Westen: Leonfeldner Straße
Katastralgemeinde Katzbach

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 36 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 67 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Nebingerstraße – Linz AG“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. April 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 25. Mai 2010, Zl. RO-R-301509/9, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 67 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Nebingerstraße (alt)
  • Osten:   —
  • Süden:  Nebingerstraße (neu)
  • Westen: Industriezeile – Schachermayerstraße
  • Katastralgemeinde Lustenau

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 67 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister:   Dobusch   eh.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 131 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 32 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Süd; „Straßenbahnverlängerung Pichling“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verordnung bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

  • Norden: Nordgrenze der aufzulassenden Straßenbahnverlängerung plus Begleitstraße
  • Osten: Ostgrenze der neuen Straßenbahnverlängerung
  • Süden: Südgrenze des viergleisigen Ausbaues der Westbahntrasse bzw. der neuenStraßenbahnumkehrschleife Pichlinger See
  • Westen: Umkehrschleife solarCity
  • Katastralgemeinden Posch, Pichling, Ufer

Die Pläne liegen im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 6. Juli bis 3. August 2010 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Frau Ing. Leitner, Zimmer 4065, Telefon +43 732 7070 3136 und Herr Dipl.-Ing. Kolouch, Zimmer 4066, Telefon +43 732 7070 3135, zur Verfügung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister:   Dobusch   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan M 08-13-01-00; „Ing.-Etzel-Straße“, KG Waldegg; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 2010 folgende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 11 Abs. 1 O.ö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan M 08-13-01-00, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch genehmigt.

§ 2

Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Der Vizebürgermeister:   Luger   eh.

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1  O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 13-29-01-00; „Paracelsusstraße - Hanuschstraße“, KG Waldegg;  Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. April 2010 folgende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 11 Abs. 1 O.ö. Straßengesetz 1991 wird die im Straßenplan zum Bebauungsplan S 13-29-01-00, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch genehmigt.

§ 2

Die Lage und das Ausmaß der zur Gemeindestraße erklärten Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Der Vizebürgermeister:   Luger   eh.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 25-20-01-02; „Knollgutstraße - Traundorfer Straße“, KG Posch; Erklärung von Grundflächen zum Radfahr- und Fußgängerweg; Widmung für den Gemeingebrauch; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 20. Juli bis 17. August 2010 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 

Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Wurm, Stadtplanung Linz, Zimmer 4070, Telefon +43 732 7070 3151, Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055, zur Verfügung.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 Oö. Straßengesetz 1991

Der Bürgermeister:   Dobusch   eh.

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