Amtsblatt Nummer 21 vom 8. November 2010

Präsidium, Personal und Organisation

Ungültigkeitserklärungen

Die Dienstausweise 2195 vom 11. Mai 1978 lautend auf Wolfgang Lang, und 5562 vom 10. Mai 1987 lautend auf Franz Baumgartner, sind in Verlust geraten und werden daher für ungültig erklärt.

Anlagen- und Bauamt als Bezirksverwaltungsbehörde

Kundmachung

betreffend Unionstr. 76; ÖBB – Technische Services – GmbH; Konsolidierungsverfahren nach dem UMG

Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Anlagen- und Bauamt, als Behörde nach dem Umweltmanagementgesetz gibt gemäß § 22 Abs. 6 bekannt, dass die ÖBB – Technische Services – GmbH um Konsolidierung der eisenbahnrechtlichen Bescheide betreffend die Personenwagenwerkstätte in Linz, Unionstraße 76, angesucht hat.

Der Entwurf des konsolidierten Genehmigungsbescheides, die Anlagendokumentation, das Abfallwirtschaftskonzept, die Firmenbeschreibung und die Niederschrift der Verhandlung vom 18. Dezember 2008 liegen ab Dienstag, dem 9. November 2010, bis einschließlich Dienstag, dem 23. November 2010, beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstr. 1-5, Zimmer 4038, während der Kundendienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Jene Personen, deren subjektiv-öffentliche Rechte betroffen sind, können als Parteien einwenden, dass der Entwurf des konsolidierten Genehmigungsbescheides zu ihrem Nachteil nicht mit der gegebenen Bescheidlage übereinstimmt oder widersprüchliche Bescheidauflagen nicht nach Maßgabe des Standes der Technik, dem Schutz der Parteien und den nach den Materienvorschriften zu schützenden Interessen entsprechen.

Werden von den Parteien gegen den Entwurf binnen 2 Wochen keine Einwendungen erhoben, verlieren sie die Parteistellung.

Für den Bürgermeister:
Der Leiter des Anlagen- und Bauamtes i.V.: Wolfgang Schlögl eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung S 14-27-01-04; „Linz AG – Wiener Straße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2010 folgende gemäß dem Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 1. September 2010, Zl. RO-R-501211/4, keiner Genehmigungspflicht nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 unterliegende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung S 14-27-01-04 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Oberfeldstraße
  • Osten: Westbahnstraße
  • Süden: Fichtenstraße
  • Westen: Wiener Straße
  • Katastralgemeinden Lustenau und St. Peter

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 14-27-01-04 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Kokoweg - Dießenleitenbach“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 16. September 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 24. September 2010, Zl. RO-303965/4, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: nördl. Ufer des Dießenleitenbaches und Teilflächen von Grdst. Nr. 492/4 und 492/3
  • Osten: Bachlbergweg 50
  • Süden: südl. Ufer des Dießenleitenbaches
  • Westen: Grdst. Nr. 508/5
  • Katastralgemeinde Pöstlingberg

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 37 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 126 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderung Nr. 29 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 - Teilkonzept Mitte; „Schnopfhagenstraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 16. September 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 12. Oktober 2010, Zl. RO-R-303658/9, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 126 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderung Nr. 29 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 - Teilkonzept Mitte werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: südl. Schnopfhagenstraße
  • Osten: Spinnereistraße
  • Süden: nördl. Spinnereistraße
  • Westen: Grdst. Nr. 474/14 und 474/15
  • Katastralgemeinde Kleinmünchen

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 126 und Nr. 29 aufgehoben.

§ 4

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 136 zum Flächenwidmungsplan Linz – Mitte und Süd Nr. 2; „Mönchgrabenstraße – OÖ. Tierheimstiftung“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 16. September 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 24. September 2010, Zl. RO-R-304040/7, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 136 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Verlauf durch Grundstück Nr. 83
  • Osten: Grundstücke Nr. 84/1 und 84/2
  • Süden:  Mönchgrabenstraße
  • Westen: Grundstück Nr. 82
  • Katastralgemeinde Mönchgraben

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 136 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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