Amtsblatt Nummer 2 vom 26. Jänner 2009
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 113 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, „Promenade III – Land OÖ.“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 27. November 2008 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 5. Dezember 2008, Zl. RO-R-301487/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 113 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Lessingstraße
Osten: Promenade
Süden: Landestheater
Westen: Landestheater
Katastralgemeinde Linz
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 und der Änderungsplan Nr. 58 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 113 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.