Amtsblatt Nummer 9 vom 4. Mai 2009
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 109 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Mozartstraße - JOTTA“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 12. März 2009 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 17. März 2009, Zl. RO-R-301880/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 109 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Mozartstraße
Osten: Dametzstraße
Süden: nördlich Johann-Konrad-Vogel-Straße
Westen: Mozartstraße 4
Katastralgemeinde Linz
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 109 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 114 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 24 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Linz-Süd; „Florianer Straße – Pfarre Ebelsberg“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 12. März 2009 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 25. März 2009, Zl. RO-R-301797/4, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 114 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie der Änderungsplan Nr. 24 zum Teilkonzept Linz-Süd des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 werden erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:
Norden: Resselstraße
Osten: Florianer Straße
Süden: Hartheimerstraße
Westen: Sportplatz
Katastralgemeinde Ebelsberg
Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 114 und Nr. 24 aufgehoben.
§ 4
Die Pläne treten mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft und werden während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.