Amtsblatt Nummer 14 vom 20. Juli 2009
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 34-26-01-00; „Freistädter Straße – Pleschinger Straße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Freistädter Straße
Osten: Pleschinger Straße
Süden: A 7 - Mühlkreisautobahn
Westen: östlich Höllmühlbach
Katastralgemeinde Katzbach
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 1. September 2009 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplanänderung M 03-19-01-03; „Weißenwolffstraße - Garnisonstraße“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 4. Juni 2009 folgende Verordnung, die mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 18. Juni 2009, Zl. RO-R-500635/6, nach § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt wurde, beschlossen:
Verordnung
§ 1
Die Bebauungsplanänderung M 03-19-01-03 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
Norden: Weißenwolffstraße
Osten: Garnisonstraße
Süden: Krankenhausstraße, Darrgutstraße, Grundstück Nr. 927/6
Westen: Gruberstraße
Katastralgemeinde Linz und Lustenau
Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung M 03-19-01-03 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 31 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Dießenleitenweg – Pomper Alexander“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 4. Juni 2009 folgende Verordnung, die mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 15. Juni 2009, Zl. RO-302162/5, nach § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt wurde, beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 31 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Dießenleitenweg 199
Osten: Dießenleitenweg - Verkehrsfläche
Süden: Dießenleitenweg 191
Westen: Widmungsgrenze zum Wald
Katastralgemeinde Pöstlingberg
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 31 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 112 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Schillerstraße - Dinghoferstraße“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 4. Juni 2009 folgende Verordnung, die mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 15. Juni 2009, Zl. RO-R-302137/2, nach § 34 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt wurde, beschlossen:
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 112 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Dinghoferstraße 34
Osten: Dinghoferstraße
Süden: Schillerstraße
Westen: Schillerstraße 41
Katastralgemeinde Linz
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 112 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Präsidium, Personal und Organisation
Ungültigkeitserklärungen
Nach Verlust wird der Dienstausweis Nr. 9115 vom 7. Februar 1992, lautend auf Dr. Wolfgang Hofmann, für ungültig erklärt.
Nach Verlust wird der Dienstausweis Nr. 9679 vom 1. Juli 2007, lautend auf Andrea Winkler, für ungültig erklärt.
Nach Verlust wird der Dienstausweis Nr. 9268 vom 5. September 1995, lautend auf Ing.in Ingrid Leitnert, für ungültig erklärt.
Nach Verlust wird der Dienstausweis Nr. 9052 vom 29. November 1990, lautend auf Silvia Hraback, für ungültig erklärt.