Amtsblatt Nummer 20 vom 19. Oktober 2009

Präsidium, Personal und Organisation

Verordnung

des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 5. Oktober 2009, mit der die Nebengebührenverordnung der Stadt Linz 1999 (NGV 1999), zuletzt geändert mit Verordnung des zuständigen Mitgliedes des  Stadtsenates vom 20. Jänner 2009, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 4/2009, wie folgt abgeändert wird.

Gemäß § 86 Abs. 3 Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002, LGBl.Nr. 50/2002 i.d.g.F., wird verordnet:

I.

Im Besonderen Teil, Teil B (Berufs- bzw. funktionsspezifische Nebengebühren) wird in Punkt I. die in Ziffer 2 jeweils für eine durchschnittliche dienstplanmäßige Inanspruchnahme in einem Monat von „über 45 Wochenstunden“ ausgewiesene zusätzliche Mehrdienstleistungszulage für SpitalsärztInnen betragsmäßig wie folgt neu festgesetzt:

  • TurnusärztInnen in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin
    über 45 Wochenstunden 5,909 % v. V/2
  • TurnusärztInnen in Ausbildung zum Facharzt/ärztin und ÄrztInnen für Allgemeinmedizin (auch StationsärztInnen)
    über 45 Wochenstunden 11,087 % v. V/2
  • FachärztInnen und ÄrztInnen für Allgemeinmedizin nach mindestens zehnjähriger Tätigkeit als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
    über 45 Wochenstunden 13,293 % v. V/2

II.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft. Für den Zeitraum ab 1. Jänner 2009 bis zum Inkrafttreten der ggstdl. Verordnung wird den betreffenden Bediensteten eine Abschlagszahlung auf Basis der oa. Nebengebührenregelung gewährt.

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Präsidium, Personal und Organisation

Verordnung

des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 5. Oktober 2009, mit der die Nebengebührenverordnung der Stadt Linz 2004 (NGV 2004), zuletzt geändert mit Verordnung des zuständigen Mitgliedes des  Stadtsenates vom 20. Jänner 2009, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 4/2009, wie folgt abgeändert wird.

Gemäß § 86 Abs. 3 Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002, LGBl.Nr. 50/2002 i.d.g.F., wird verordnet:

I.

Im Besonderen Teil, Teil B (Berufs- bzw. funktionsspezifische Nebengebühren) wird in Punkt I. die in Ziffer 2 jeweils für eine durchschnittliche dienstplanmäßige Inanspruchnahme in einem Monat von „über 45 Wochenstunden“ ausgewiesene zusätzliche Mehrdienstleistungszulage für SpitalsärztInnen betragsmäßig wie folgt neu festgesetzt:

  • TurnusärztInnen in Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin
    über 45 Wochenstunden 5,909 %
  • TurnusärztInnen in Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin und ÄrztInnen für Allgemeinmedizin
    über 45 Wochenstunden 11,087 %
  • FachärztInnen und ÄrztInnen für Allgemeinmedizin nach mindestens zehnjähriger Tätigkeit als Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
    über 45 Wochenstunden 13,293 %

II.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft. Für den Zeitraum ab 1. Jänner 2009 bis zum Inkrafttreten der ggstdl. Verordnung wird den betreffenden Bediensteten eine Abschlagszahlung auf Basis der oa. Nebengebührenregelung gewährt.

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat Klaus Luger eh.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 25-27-01-00; „Oidener Straße – Raffelstettner Straße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: nördl. Grenze der Grundstücke Nr. 1453 und 1455
Osten: Raffelstettner Straße, westlich Schwalbenweg, Grundstücke Nr. 1753 und 1435/1
Süden: Raffelstettner Straße, Grundstück Nr. 1410
Westen: Oidener Straße
Katastralgemeinde Pichling

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 20. Oktober 2009 bis 17. November 2009 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Ing. Hochreiter, Zimmer 4080, Telefon 7070-3175; Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070 3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 106 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Obere Donaulände 45a - 101“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2009 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 16. September Zl. RO-R-301451/2009-Els gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 106 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Obere Donaulände
Osten: Obere Donaulände 45a
Süden:  Widmungsgrenze zum Wald
Westen: Obere Donaulände 101
Katastralgemeinde Linz

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 106 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

Europawahl
2024

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Wir bieten alle Informationen zur Wahl und die Online-Bestellung von Wahlkarten für in Linz wahlberechtigte Personen.

Mehr dazu