Amtsblatt Nummer 21 vom 9. November 2009
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 33-25-01-00; „Am Gründberghof“ und Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NW 112/I, NW 112/7 und 410; Neuerfassung (Stammplan)
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 17. September 2009 folgende Verordnung beschlossen.
Bebauungsplanwurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 28. September 2009 Zl. RO-R-500631/5-2009-Els gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Bebauungsplan N 33-25-01-00, Am Gründberghof und die Aufhebung von Teilbereichen der Bebauungspläne NW 112/I, NW 112/7 und 410 werden erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:
Norden: Gründbergstraße
Osten: Gründbergstraße 31
Süden: Nußbaumstraße
Westen: Gründbergstraße 63
Katastralgemeinde Pöstlingberg
Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 33-25-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne, sowie die Bebauungspläne NW 112/I, NW 112/7 und 410 im gekennzeichneten Aufhebungsbereich aufgehoben.
§ 4
Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 31-06-01-00„Aubergstraße - Jägerstraße; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Höchsmannstraße
Osten: Aubergstraße
Süden: Jägerstraße
Westen: Landgutstraße
Katastralgemeinde Urfahr
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 22. Dezember 2009 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 32 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3; „Freistädter Straße - Stadt Linz Gebäudemanagement“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 17. September 2009 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 30. September 2009, Zl. RO-302466/6-2009-Els, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 32 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: südlich Freistädter Straße 236
Osten: Grundstücke Nr. 321/7 und 321/11
Süden: Mühlkreisautobahn
Westen: Höllmühlbach
Katastralgemeinde Katzbach
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Urfahr Nr. 3 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 32 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 122 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Nebingerstraße - Tankhafen“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 17. September 2009 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 25. September 2009Zl. RO-R-302464/4-2009-Els, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 122 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: südlich Nebingerstraße
Osten: Tankhafenbecken
Süden: Tankhafenbecken
Westen: westlich Tankhafenbecken
Katastralgemeinde Lustenau
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 122 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.
Nach Verlust wird der Dienstausweis Nr. 9517 vom 7. April 2003, lautend auf Günter Kieslinger, für ungültig erklärt.