Amtsblatt Nummer 24 vom 21. Dezember 2009
Stadtwahlbehörde Linz-Stadt
Verlautbarung
Gemäß § 75 Abs. 4i.V. mit § 72 Abs. 6 der O.ö. Kommunalwahlordnung 1997 i.d.g.F. wird bekannt gegeben, dass folgende Damen und Herren auf ihr Gemeinderatsmandat mit Wirkung vom 12. November 2009 verzichtet haben:
MMag.Dr. Johann Mayr
Mag.a Eva Schobesberger
KommRin Susanne Wegscheider
Mag. Detlef Wimmer
Weiters haben Frau Mag.a Dr.in Elisabeth Manhal sowie die Herren Mag. Bernhard Baier und Mag. Thomas Stelzer als gewählte Mitglieder des Gemeinderates ihre Wahl in offener Frist nach § 74 Abs. 2 leg.cit. abgelehnt. Herr Wolfgang Pfeil hat gem. § 75 Abs. 3 leg.cit. die Berufung als Ersatzmitglied abgelehnt.
Gemäß § 75 leg.cit. wurden demzufolge vom Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz folgende Damen und Herren als GemeinderätInnen auf die frei gewordenen Mandate berufen:
- Markus Benedik
- Karl Anton Haydtner
- Thomas Fediuk
- Dipl.-Ing. Stefan Walter Hutter
- Maria Mayr
- Dipl.-Ing. Markus Noveska
- Mag. Markus Pühringer
Die Genannten haben die Berufung nicht abgelehnt.
Der Stadtwahlleiter:
Oberaigner e.h.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan S 13-29-01-00; „Paracelsusstraße - Hanuschstraße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
- Norden: Paracelsusstraße
- Osten: Hanuschstraße
- Süden: Mühlkreisautobahn
- Westen: Mühlkreisautobahn
- Katastralgemeinde Waldegg
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 5. Jänner bis 2. Februar 2010 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Frau Ing.in Fischbacher, Zimmer 4077, Telefon +43 732 7070 3155 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon +43 732 7070 3146, zur Verfügung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 11-01-01-00; „südlich Muldenstraße – westlich Spallerhofstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
- Norden: Muldenstraße
- Osten: Spallerhofstraße
- Süden: Glimpfingerstraße
- Westen: Mühlkreisautobahn
- Katastralgemeinde Waldegg
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 2. Februar 2010 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 722; Bebauungsplan-Entwurf S 106/12; „In der Neuen Welt“; KG St. Peter und Kleinmünchen; 1. Verlängerung
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2009 folgende Verordnung beschlossen:
Verordnung
§ 1
Gemäß § 45 Abs. 5 O.ö. Bauordnung 1994 wird die Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Neuplanungsgebiets Nr. 722 um ein Jahr, das ist bis 28. Dezember 2010, verlängert.
§ 2
In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Bebauungsplan-Entwurf dargestellten Festlegungen beabsichtigt.
Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrats Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebiets wird wie folgt begrenzt:
- Norden: B 1 - Wiener Straße
- Osten: ÖBB – Trasse (Westbahn)
- Süden: östl. Grenzen der Grdst. Nr. 402/9, 205, 402/46, 402/12, 402/44 und teilw. 402/39
- Westen: B 1 - Wiener Straße
- Katastralgemeinde St. Peter und Kleinmünchen
§ 4
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Neuplanungsgebiets hat die Wirkung, dass für das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Bebauungsplans nicht erschwert oder verhindert.
Der Bürgermeister: Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 O.Ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 13-29-01-00; „Paracelsusstraße - Hanuschstraße“, KG Waldegg; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 5. Jänner bis 2. Februar 2010 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Frau Ing.in Fischbacher, Zimmer 4077, Telefon +43 732 7070 3155 und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon +43 732 7070 3055, zur Verfügung.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 O.ö. Straßengesetz 1991
Der Bürgermeister: Dobusch eh.