Amtsblatt Nummer 2 vom 21. Jänner 2008
Einwohner- und Standesamt
Kundmachung
Gemäß § 15 Abs. 2 des Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetzes 2002 i.d.g.F. wird nachstehende Verordnung der Oö. Landesregierung kundgemacht:
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Durchführung einer Bürgerinnen- und Bürger-Befragung angeordnet wird
Gemäß § 11 Abs. 2 des Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetzes (Oö. BBRG), LGBl. Nr. 5/2002, wird verordnet:
§ 1
(1) Am Sonntag, 2. März 2008, ist eine Bürgerinnen- und Bürger-Befragung mit der Bezeichnung „Kein Börsegang der Energie AG!“ durchzuführen. Als Stichtag wird der 27. Dezember 2007 festgesetzt.
(2) Gegenstand der Bürgerinnen- und Bürger-Befragung ist die Frage: „Soll der Oö. Landtag einen Beschluss im Sinn der Bürgerinnen- und Bürger-Initiative über ‘Kein Börsegang der Energie AG!’ fassen?“
(3) Die Bürgerinnen- und Bürger-Initiative „Kein Börsegang der Energie AG!“ wird von ihren Unterstützerinnen und Unterstützern wie folgt begründet: „Die Energie- und Wasserversorgung ist für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher besonders wichtig. Deshalb soll die Energie AG in öffentlicher Hand verbleiben. Der Oberösterreichische Landtag möge daher den Beschluss fassen ‘Kein Börsegang der Energie AG!’“
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Landesrat: Sigl eh.
Der Gemeindewahlleiter: Josef Oberaigner eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 34-18-01-00; „Grollweg - Klausenbachstraße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Grollweg
Osten: Klausenbachstraße
Süden: Haselbachstraße
Westen: Leonfeldner Straße
Katastralgemeinden Katzbach und Pöstlingberg
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 25. Jänner bis 22. Februar 2008 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon 7070-3154 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 32-24-01-00; „Bachlbergweg – Kokoweg; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: südlich Kokoweg
Osten: Bachlbergweg
Süden: nördlich Büchlholzweg
Westen: Büchlholzweg 24
Katastralgemeinde Pöstlingberg
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 4. März 2008 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Bebauungsplanänderung O 100/35; „Museumstraße - Dametzstraße“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. November 2007 folgende Verordnung beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung wurde mit Bescheid des Amtes der o.ö. Landesregierung vom 17. Dezember 2007, Zl. BauR-P-451481/4, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Die Bebauungsplanänderung O 100/35 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
Norden: Museumstraße
Osten: Museumstraße 10, Pochestraße 7
Süden: Pochestraße
Westen: Dametzstraße
Katastralgemeinde Linz
Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung O 100/35 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.
§ 4
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.