Amtsblatt Nummer 3 vom 4. Februar 2008

Der mit Beschluss des Gemeinderates vom 23. April 1987 festgelegte Standort der Amtstafel bei der Volkshochschule/Coulinstraße wird an den neuen Standort der Volkshochschule/Stadtbibliothek im Wissensturm/Kärntnerstraße 26 verlegt.

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend S 09-25-01-00; „Unionstraße – Landwiedstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2007 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amtes der o.ö. Landesregierung vom 4.  Jänner 2008,Zl. BauR-P-451510/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan S 09-25-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Westbahn
Osten: Landwiedstraße
Süden: Zelkingerstraße
Westen: Pyhrnbahn
Katastralgemeinde Waldegg

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes S 09-25-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kund-machung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 94 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Blumauerstraße – LENTIA Immobilien“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. November 2007 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amtes der o.ö. Landesregierung vom 4. Jänner 2008, Zl. BauR-P-451517/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 94 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Goethestraße, Khevenhüllerstraße, Franckstraße
Osten: Franckstraße
Süden: Westbahnstrecke
Westen: Goethestraße, Blumauerstraße
Katastralgemeinde Linz

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Ver-ordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 94 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 09-25-01-00; „Zelkingerstraße“, KG Waldegg; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2007 folgende Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Gemäß § 11 Abs. 1 und 3 O.ö. Straßengesetz 1991 wird die im beiliegenden Bebauungsplan S 09-25-01-00, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellte Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße und deren Widmung für den Gemeingebrauch sowie die Auflassung von Verkehrsflächen mit Entziehung des Gemeingebrauchs genehmigt.

§ 2

Die Lage und das Ausmaß der zur Gemein-destraße erklärten Grundflächen sowie der als Verkehrsfläche aufzulassenden Grundflächen sind aus dem beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plan ersichtlich.

§ 3

Die Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der zu Grunde liegende Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamts, Neues Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Jürgen Himmelbauer eh.

Gebäudemanagement
Verpachtung

der Gaststätte im Volkshaus Bindermichl

Die Stadt Linz verpachtet ab Juli 2008 die rund 170 Quadratmeter große Gaststätte mit befestigtem Vorplatz als Gastgarten im Volkshaus Bindermichl, Uhlandgasse 5, 4020 Linz.

Gewünscht wird ein bodenständiges Gasthaus mit österreichischer Küche. Interessenten, die die erforderlichen gewerbebehördlichen Voraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, Bewer-bungen mit Lebenslauf und mit detaillierten Vorstellungen über den Betrieb der Gaststätte bis spätestens 29. Februar 2008 an den Ma-gistrat Linz, Gebäudemanagement, Hauptstraße 1 – 5, 4041 Linz, zu richten.

Nähere Auskünfte über den Pachtgegenstand und Konditionen erteilt Ihnen gerne Frau Ritzberger unter der Telefonnummer 0732/7070-3725.

Der Stadt Linz erwachsen durch die Ausschreibung und Entgegennahme der Bewerbungen keine wie immer gearteten Verpflichtungen.

Für das Gebäudemanagement:
Dr. Strasser,  MBA eh.

Chatbot ELLI

ELLI, der Chatbot der Stadt!

ELLI ist digital, hilfsbereit und immer zur Stelle, wenn Antworten auf Fragen benötigt werden.

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