Amtsblatt Nummer 4 vom 18. Februar 2008
Präsidium, Personal und Organisation
Verordnung
des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 17. Jänner 2008 zur Änderung der Verordnung vom 3. Dezember 1996 betreffend die Übertragung der Vertragsabschlusskompetenz zum Erwerb und zur Veräußerung unbeweglicher Sachen auf das zuständige Mitglied des Stadtsenates
Artikel I
§ 1 der Verordnung wird wie folgt abgeändert und lautet:
„Die Zuständigkeit zum Beschluss von Verträgen über den Erwerb und die Veräußerung unbeweglicher Sachen, bei denen sowohl die Grundfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter als auch der Kaufpreis (Tauschwert) nicht mehr als 10.000 Euro beträgt, wird auf das gemäß § 32 Abs. 6 StL 1992 zuständige Mitglied des Stadtsenates übertragen.“
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landes-hauptstadt Linz in Kraft.
Der Bürgermeister: Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan M 15-18-01-00 und Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes O 113/3; „Wimhölzelstraße – Ing.-Stern-Straße“; öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verordnung bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Wimhölzelstraße
Osten: Ing.-Stern-Straße und westlich davon
Süden: Füchselstraße
Westen: Lonstorferplatz, Zeppenfeldstraße, Gilmstraße
Katastralgemeinde Lustenau
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 22. Februar bis 21. März 2008 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon 7070-3154 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 80 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Salzburger Straße 337 – Hofer KG“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 20. September 2007 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 8. Jänner 2008, Zl. BauR-P-451499/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 80 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Salzburger Straße
Osten: Löwenzahnweg
Süden: Grundstücke Nr. 1517/8 und 1517/20
Westen: Salzburger Straße 339
Katastralgemeinde Kleinmünchen
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 80 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Luger eh.
Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung
betreffend Änderungsplan Nr. 81 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Hofer KG – Wiener Straße 179“
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. November 2007 folgende Verordnung beschlossen.
Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amtes der o.ö. Landesregierung vom 8. Jänner 2008, Zl. BauR-P-451413/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Verordnung
§ 1
Der Änderungsplan Nr. 81 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.
§ 2
Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Norden: Rosenbauerstraße
Osten: Strachgasse
Süden: Wiener Straße 181
Westen: Wiener Straße
Katastralgemeinde St. Peter
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 3
Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 81 aufgehoben.
§ 4
Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.
Für den Bürgermeister:
Stadtrat Luger eh.