Amtsblatt Nummer 5 vom 10. März 2008

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 04-32-01-00, „Goethestraße - Starhembergstraße“, Neuerfassung (Stammplan).

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. Jänner 2008 folgende Verordnung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 14. Februar 2008, Zl. RO-500086/1, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan M 04-32-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Goethestraße
Osten: Starhembergstraße
Süden: Blumauerstraße
Westen: Dinghoferstraße
Katastralgemeinde Linz

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes M 04-32-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat: Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 34-21-01-00, „Zappestraße - Marienberg“, öffentliche Planauflage.

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Zappestraße 9 und 10
Osten: Widmungsgrenze zum Grünland
Süden: Marienberg 36
Westen: Marienberg
Katastralgemeinde Katzbach

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 18. März bis 15. April 2008 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon 7070-3151 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 95 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2, Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1, Änderung Nr. 21 zum Teilkonzept Linz-Süd „Im Südpark - HMH“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. Jänner 2008 folgende Verordnung beschlossen.

Die Flächenwidmungsplan-Änderung wurde mit Bescheid des Amtes der o.ö. Landesregierung vom 4. Februar 2008, Zl. RO-300192/1, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr.  95 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1, Änderung Nr. 21 zum Teilkonzept Linz-Süd, „Im Südpark – HMH“ wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Pläne wird wie folgt begrenzt:

Norden: Hochwasserschutzdamm
Osten: Im Südpark
Süden: Widmungsgrenze zum Grünland/Grünzug
Westen: Widmungsgrenze zum Grünland
Katastralgemeinde Posch

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher wirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 95 und Nr. 21 aufgehoben.

§ 4

Die Pläne treten mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat: Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Neuplanungsgebiet Nr. 4 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2,  „Poschacherschlössl“, 2. Verlängerung

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. Jänner 2008 folgende Verordnung beschlossen.

Verordnung

§ 1

Gemäß § 45 Abs. 5 O.ö. Bauordnung 1994 wird die Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Neuplanungsgebietes Nr. 4 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 um ein Jahr, das ist bis 30. März 2009, verlängert.

§ 2

In diesem Gebiet sind die im angeschlossenen Flächenwidmungsplan dargestellten Änderungen beabsichtigt. Der Plan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Der Gültigkeitsbereich des Neuplanungsgebietes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Poschacherstraße
Osten: Poschacherstraße 30
Süden: Grundstück Nr. 454/1
Westen: ÖBB-Anschlussbahn
Katastralgemeinde Lustenau

§ 4

Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Neuplanungsgebietes hat die Wirkung, dass für  das angeführte Stadtgebiet Bauplatzbewilligungen (§ 5 leg. cit.), Bewilligungen für die Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken (§ 9 leg. cit.) und Baubewilligungen - ausgenommen Baubewilligungen gemäß § 24 Abs. 1 Zif. 4 leg. cit. - nur ausnahmsweise erteilt werden dürfen, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage anzunehmen ist, dass die beantragte Bewilligung die Durchführung des künftigen Flächenwidmungsplanes nicht erschwert oder verhindert.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat: Klaus Luger eh.

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