Amtsblatt Nummer 11 vom 9. Juni 2008

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 08-08-01-00; „Sophiengutstraße - Niederreithstraße“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 13. März 2008 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 13. Mai 2008, Zl. RO-R-500169/2, genehmigte Verordnung beschlossen:

§ 1

Der Bebauungsplan M 08-08-01-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Sophiengutstraße
Osten: Niederreithstraße
Süden: Göllerichstraße, Keimstraße
Westen: Froschberg
Katastralgemeinde Waldegg

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes M 08-08-01-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 24-06-01-00; „Zeppelinstraße – Franz-Kurz-Straße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Zeppelinstraße
Osten: Franz-Kurz-Straße
Süden: Dauphinestraße
Westen: Dauphinestraße
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 22. Juli 2008 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 34-02-02-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes N 34-02-01-00; „Kartouschweg“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben bezeichnete Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Plan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Freistädter Straße
Osten: Haselbach
Süden: Mühlkreisautobahn
Westen: Pleschinger Straße
Katastralgemeinde Katzbach

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 13. Juni bis 11. Juli 2008 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Ing. Perchthaler, Zimmer 4085, Telefon 7070-3150 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.


 

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 35-03-02-00; „Aubrunnerweg – Michael-Hainisch-Straße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Aubrunnerweg
Osten: Widmungsgrenze zum Grünland
Süden: Michael-Hainisch-Straße und Julius-Raab-Straße
Westen: Altenberger Straße
Katastralgemeinde Katzbach

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 22. Juli 2008 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 26 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3 und Änderungsplan Nr. 22 zum Teilkonzept Linz-Nord des Örtliches Entwicklungskonzeptes Nr. 1; „Freistädter Straße 302“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. April 2008 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 30. April 2008, Zl. RO-R-300828/1, genehmigte Verordnung beschlossen:

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 26 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Urfahr Nr. 3 mit Änderungsplan Nr. 22 zum Teilkonzept Linz-Nord des Örtliches Entwicklungskonzeptes Nr. 1 „Freistädter Straße 302“ wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Pläne wird wie folgt begrenzt:

Norden: Freistädter Straße
Osten: Freistädter Straße 228-330
Süden: Mostnystraße 10-16
Westen: Mostnystraße
Katastralgemeinde Katzbach

Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungen Nr. 26 und 22 aufgehoben.

§ 4

Die Pläne treten mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Die Pläne werden überdies während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 97 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Wimhölzelstraße - Aufreiter“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. April 2008 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 5. Mai 2008, Zl. RO-R-300029/6, genehmigte Verordnung beschlossen:

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 97 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Wimhölzelstraße
Osten:   Wimhölzelstraße 14
Süden:  Verlauf durch Grdst. Nr. 415/11
Westen: Verlauf durch Grdst. Nr. 415/11
Katastralgemeinde Lustenau

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 97 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

 

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 100 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2; „Zaubertalstraße 6 - Tomek“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. April 2008 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 5. Mai 2008, Zl. RO-R-300841/1, genehmigte Verordnung beschlossen:

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 100 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Zaubertalstraße 6
Osten: Zaubertalstraße 6
Süden: Zaubertalstraße 6
Westen: Zaubertalstraße 6
Katastralgemeinde Linz

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 100 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

Chatbot ELLI

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