Amtsblatt Nummer 16 vom 25. August 2008

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

Die Kirchmayr & Pfeiffer Gesellschaft mbH, Pluskaufstraße 7, 4066 Pasching, hat um Enteignung einer Teilfläche von 157 m2 des Grundstücks 383/3, EZ 500, KG 45212 Urfahr, als baurechtliche Ergänzungsfläche zugunsten der Antragstellerin Kirchmayr & Pfeiffer Gesellschaft mbH zur lastenfreien Abschreibung dieser Teilfläche vom Gutsbestand der EZ 500, KG 45212 Urfahr und deren Zuschreibung zum Gutsbestand der EZ 2062, KG 45212 Urfahr angesucht.

Über diesen Antrag findet am 25. September 2008 um 9 Uhr die mündliche Augenscheinsverhandlung an Ort und Stelle (Baulücke zwischen den Häusern Hauptstraße 56 und Hauptstraße 52, 4040 Linz) statt. Die Protokollierung findet im Anschluss an den Ortsaugenschein im Neuen Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz, 1. Stock, Zimmer 1001, statt.

Der Teilungsplan sowie das Verzeichnis der in Anspruch genommen Grundstücke und Rechte liegen bis zum Tag vor der Verhandlung im Neuen Rathaus, 4. Stock, Zi. Nr. 4020, während der KundInnendienststunden, das ist Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie Montag, Mittwoch und Donnerstag nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. Nr.: 0732/ 7070 - DW 3034) zur Einsichtnahme auf.

Hinweise:
Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, wenn sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.

Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen.

Rechtsgrundlagen:
§§ 11, 13, 14 O.ö. Bauordnung 1994,
§§ 11 – 16 Eisenbahnenteignungsentschädigungsgesetz 1954,
§ 36 O.ö. Straßengesetz 1991
§§ 40 – 44 und 19 Abs. 4 Allgemeines Verwal-tungsverfahrensgesetz

Für den Bürgermeister
Die Leiterin des Anlagen- und Bauamtes:
I.V. Mag.   Ludwig   eh.

Anlagen- und Bauamt
Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplan N 28-05-02-00; „Lindengasse“; Neuerfassung (Stammplan)

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 24. April 2008 folgende Verordnung beschlossen.

Bebauungsplan wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 17. Juli 2008Zl. RO-O-500251/2gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Der Bebauungsplan N 28-05-02-00 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Prunbauerstraße, B 126 - Autobahnzubringer
Osten: Lindengasse, Freistädter Straße
Süden: Linke Brückenstraße, Altomontestraße, Ontlstraße
Westen: Leonfeldner Straße
Katastralgemeinde Urfahr

Der Bebauungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 4021, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit des neu erstellten Bebauungsplanes N 28-05-02-00 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksamen Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Der Bebauungsplan tritt mit dem seiner Kund-machung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Für den Bürgermeister:
Stadtrat Klaus Luger eh.

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans   N 34-16-01-00„Marienberg; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Marienberg
Osten: Marienberg
Süden: Mühlbach
Westen: Marienberg 23
Katastralgemeinde Katzbach

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 7. Oktober 2008 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

Chatbot ELLI

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