Amtsblatt Nummer 17 vom 8. September 2008
Bezirksverwaltungsamt
Verordnung
des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 14. August 2008 mit welcher die Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 17. April 2008 (Amtsblatt 12/2008) geändert wird.
Diese Verordnung betrifft das Verbot der Nutzung bestimmter Gebäude zum Zwecke der Anbahnung oder Ausübung der Prostitution.
Gemäß § 2 Abs. 2 des Oö. Polizeistrafgesetzes, LGBL. Nr. 36/1979 i. d. g. F. in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 3. Juli 1986, mit der die Zuständigkeit für die Erlassung von Verordnungen gem. der vorzitierten Bestimmung des Oö. Polizeistrafgesetzes an den Stadtsenat übertragen wurde, Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 14/1986, wird verordnet:
Artikel I
Dem § 1 der Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 17. April 2008 werden folgende Adressen hinzugefügt:
Rosenbauerstraße 11
Franzosenhausweg 57
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 25-107-01-00, „Traundorfer Straße - Biberweg“, Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen.
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Traundorfer Straße
Osten: Biberweg
Süden: Falterweg
Westen: ehemaliger Sportplatz
Katastralgemeinde Posch
Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 21. Oktober 2008 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 35-24-02-00, „Niedermayrweg – Spitzweg“, öffentliche Planauflage.
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Niedermayrweg
Osten: Spitzweg
Süden: Freistädter Straße
Westen: Johann-Wilhelm-Klein-Straße
Katastralgemeinde Katzbach
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 16. September bis 14. Oktober 2008 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Wurm, Zimmer 4070, Telefon 7070-3151 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 36-23-01-00 und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes NW 105, „Leonfeldner Straße 279 - 293“, öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verordnung bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Leonfeldner Straße 293
Osten: Leonfeldner Straße
Süden: Leonfeldner Straße 279
Westen: Haselbach
Katastralgemeinde Katzbach
Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 9. September bis 7. Oktober 2008 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Mag. Holzgreve, Zimmer 4077, Telefon 7070-3178 und Herr DI Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.
Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991, „Traunauweg“, KG Kleinmünchen, Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs, öffentliche Planauflage.
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Verordnungsplan liegt in der Zeit vom 23. September bis 21. Oktober 2008 im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für nähere Auskünfte und Planeinsicht stehen Ihnen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock, Herr Ing. Kitzmüller, Stadtplanung Linz, Zimmer 4073, Telefon 7070-3165 und Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055, zur Verfügung.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. GrundeigentümerIn, MieterIn), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 6 und 7 O.ö. Straßengesetz 1991
Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.