Amtsblatt Nummer 18 vom 22. September 2008

Finanzrechts- und Steueramt
Verordnung

des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 5. September 2008 betreffend Huemerstraße, zwischen Körnerstraße und Kreuzungsbereich Museumstraße/Kaplanhofstraße, lt. Plan des Magistrates Linz, Stadtplanung, vom 12. März 2008.

Gemäß §§ 1 Abs. 1 Oö. Parkgebührengesetz, LGBL. Nr. 28/1988, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 126/2005, und § 1 Abs. 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. Mai 1989 betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen, zuletzt in der Fassung Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 22/2007, wird verordnet:

Für die in der Huemerstraße, zwischen Körnerstraße und Kreuzungsbereich Museumstraße/Kaplanhofstraße lt. Plan des Magistrates Linz, Stadtplanung, vom 12. März 2008, straßenpolizeilich am 23. Juni 2008 verordnete Kurzparkzone (Verordnungserweiterung) besteht Gebührenpflicht.

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat Johann Mayr eh.

Plan (JPG | 542 KB)

Anlagen- und Bauamt
Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 24-06-01-00, „Zeppelinstraße – Franz-Kurz-Straße“, öffentliche Planauflage.

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Zeppelinstraße
Osten: Franz-Kurz-Straße
Süden: Dauphinestraße
Westen: Dauphinestraße
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Planentwurf liegt im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center in der Zeit vom 3. Oktober bis 31. Oktober 2008 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Neuen Rathaus, 4. Stock, Stadtplanung Linz, Herr Ing. Piffl, Zimmer 4076, Telefon 7070-3154 und Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4081, Telefon 7070-3146, zur Verfügung.

Sie können während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abgeben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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