Die Aufgaben des*der Bürgermeisters*in

Dem*der Bürgermeister*in kommt im Zusammenhang mit der Verwaltung der Stadt eine zentrale Funktion zu. Er*Sie vertritt die Stadt nach außen und ist Vorstand des Magistrates und für dessen Geschäftsführung verantwortlich. Er*Sie erlässt mit Genehmigung des Stadtsenates die Geschäftsordnung und die Geschäftseinteilung für den Magistrat. Dem*Der Bürgermeister*in kommt auch ein Notentscheidungsrecht zu, sofern eine dringend erforderliche Entscheidung von Stadtsenat und Gemeinderat nicht rechtzeitig getroffen werden kann.

Der*Die Bürgermeister*in führt sowohl im Gemeinderat als auch im Stadtsenat den Vorsitz und hat unter Heranziehung der übrigen Stadtsenatsmitglieder für die Vollziehung der Beschlüsse beider Kollegialorgane zu sorgen. Als Mitglied des Stadtsenates ist ihm wie den anderen Mitgliedern ein eigener Geschäftsbereich zugewiesen. Bei der Erfüllung all dieser Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich ist der*die Bürgermeister*in dem Gemeinderat verantwortlich.

Im Unterschied zu den übrigen Organen der Stadt hat der*die Bürgermeister*in nicht nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, sondern auch alle Aufgaben des übertragenen Wirkungsbereiches der Stadt wahrzunehmen. In diesen Angelegenheiten ist er an die Weisungen der zuständigen Organe des Bundes beziehungsweise des Landes gebunden und diesen Organen verantwortlich.

Geschäftsführender Vizebürgermeister Dietmar Prammer

Linzer Altbürgermeister

Chatbot ELLI

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