Amtsblatt Nummer 8 vom 24. April 2006

Anlagen- und Bauamt

Verordnung

zum Schutz vor Waldbränden

Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz als Bezirksverwaltungsbehörde verordnet gemäß § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975 in der geltenden Fassung:

§ 1

Das Feuerentzünden und Rauchen in den Waldgebieten Schiltenberg, Marine-Wald, Wambach und Traun- und Donauauen im Bereich Mitterwasser und in deren Gefährdungsbereichen ist verboten.

Unter Gefährdungsbereich versteht man all jene Orte, an denen wegen der Boden- oder Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers in einen benachbarten Wald begünstigt wird.

§ 2

Die Waldeigentümer dürfen diese Verbote ersichtlich machen.

§ 3

Die Waldeigentümer dürfen im Rahmen der bekämpfungstechnischen Behandlung von Holz nach Forstschutzverordnung in der geltenden Fassung Rinde und Äste, die mit Forstschädlingen befallen sind, im Wald verbrennen. Das Feuer muss dauernd beaufsichtigt und sorgfältig gelöscht werden.

§ 4

Wer Bestimmungen dieser Verordnung übertritt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft (§ 174 Abs. 1 Forstgesetz 1975).

§ 5

Diese Verordnung wird an den Amtstafeln der Landeshauptstadt Linz kundgemacht. Sie gilt ab dem der Kundmachung folgenden Tag bis einschließlich 31. Oktober 2006.

Für den Bürgermeister:
Die Leiterin des Anlagen- und Bauamtes:
Dr.in   S t e i n i n g e r   eh.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 02-19-01-00; „Elisabethstraße - Eisenhandstraße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Eisenhandstraße
Osten: Eisenhandstraße
Süden: Bethlehemstraße
Westen: Elisabethstraße
Katastralgemeinde Linz

Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 2. Mai bis 30. Mai 2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Mag. Holzgreve, Zimmer 4070, Telefon 7070-3178, Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4069, Telefon 7070-3146.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan M 05-17-02-00; „Karl-Wiser-Straße - Volksgartenstraße“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Karl-Wiser-Straße
Osten: Volksgartenstraße
Süden: Figulystraße
Westen: Coulinstraße
Katastralgemeinde Linz

Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 3. Mai bis 31. Mai  2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Mag. Holzgreve, Zimmer 4070, Telefon 7070-3178, Herr Dipl.-Ing. Lueger, Zimmer 4069, Telefon 7070-3146.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 10-21-01-00; „Ramsauerstraße - Stechergasse“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Werndlstraße
Osten: Ramsauerstraße
Süden: Ramsauerstraße 68
Westen: Stechergasse
Katastralgemeinde Waldegg

Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 4. Mai bis 1. Juni  2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Piffl, Zimmer 4080, Telefon 7070-3154, Herr Dipl.-Ing. Albrecht, Zimmer 4081, Telefon 7070-3153.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Bebauungsplan S 12-03-02-00; „Wankmüllerhofstraße - ÖAMTC“; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:

Norden: Wankmüllerhofstraße 36 - 42
Osten: Wankmüllerhofstraße
Süden: südlich Wankmüllerhofstraße 78
Westen: östlich „Am Lerchenfeld“
Katastralgemeinde Waldegg

Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 2. Mai bis 30. Mai  2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Anzinger, Zimmer 4077, Telefon 7070-3143, Herr Dipl.-Ing. Albrecht, Zimmer 4081, Telefon 7070-3153.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans S 14-04-01-00; „Anastasius-Grün-Straße - Lenaustraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Anastasius-Grün-Straße
Osten: Lenaustraße
Süden: Anzengruberstraße
Westen: Grillparzerstraße
Katastralgemeinde Lustenau

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 6. Juni 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 27-15-01-00; „Am Hartmayrgut“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Freistädter Straße
Osten: Linke Brückenstraße
Süden: Reindlstraße
Westen: Am Hartmayrgut
Katastralgemeinde Urfahr

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 6. Juni 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 32-17-01-00; „Urbanskistraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Grenze zwischen den Katastralgemeinden Pöstlingberg und Urfahr
Osten: Hagenstraße
Süden: Pöstlingbergbahn
Westen: Urbanskistraße
Katastralgemeinde Pöstlingberg

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 6. Juni 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans  N 34-23-01-00; „Feldweg - Zerzerstraße“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Feldweg
Osten: Zerzerstraße
Süden: Freistädter Straße
Westen: Widmungsgrenze zum Grünland, Areal Firma Hoffelner
Katastralgemeinde Katzbach

Gemäß § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 6. Juni 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 35-10-01-00; in der Fassung vom 21. März 2006 (vergrößertes Plangebiet); „Freistädter Straße - Stockenhuberweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: Freistädter Straße
Osten: östlich von Freistädter Straße 428a
Süden: Stockenhuberweg, Widmungsgrenze zum Grünland
Westen: Donaufeldstraße
Katastralgemeinde Katzbach

Gemäß § 33 Abs. 2 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 6. Juni 2006 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 3 O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 25-59-01-00; „Forellenweg“, KG Ufer; Auflassung von Verkehrsflächen – Entziehung des Gemeingebrauchs; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gemäß § 11 Abs. 6 leg. cit. wird der dazugehörige Plan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 9. Mai bis 6. Juni  2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Hochreiter, Stadtplanung Linz, Zimmer 4087, Telefon 7070-3175, Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.


Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Verordnung gemäß § 11 Abs. 1 O.ö. Straßengesetz 1991; Bebauungsplan S 25-103-01-00; „Neufelderstraße“, KG Ufer; Erklärung von Grundflächen zur Gemeindestraße – Widmung für den Gemeingebrauch; öffentliche Planauflage

Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz die oben angeführte Verordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gemäß § 11 Abs. 6 leg. cit. wird der dazugehörige Plan und der Umweltbericht im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 16. Mai bis 13. Juni 2006.

Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, 4. Stock (Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr): Herr Ing. Hochreiter, Stadtplanung Linz, Zimmer 4087, Telefon 7070-3175, Herr Mayrhofer, Anlagen- und Bauamt, Zimmer 4021, Telefon 7070-3055.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.

Der Bürgermeister:   D o b u s c h   eh.

Gebäudemanagement

Interessentensuche

betreffend Verkauf der Liegenschaft Dauphinestraße 56a

Verkauf Teilfläche Grundstück 254/2 (zirka 1.200 Quadratmeter), Linz Kleinmünchen, samt Objekt Dauphinestraße 56a. Das Objekt ist sanierungsbedürftig und steht unter Denkmalschutz.

Kaufinteressenten werden eingeladen, schriftliche Kaufangebote in einem geschlossenen Kuvert mit dem Vermerk „Kaufangebot Dauphinestraße 56a, nicht öffnen“ bis spätestens 19. Mai 2006, 12 Uhr, (einlangend) beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement, Zimmer 3022, 4041 Linz, Hauptstraße 1 – 5, einzubringen.

Durch die Entgegennahme von Anboten erwachsen der Stadt Linz keine wie immer gearteten Verpflichtungen.

Auskünfte erteilt Herr Manfred Kratochwill unter der Telefonnummer 0732/7070-3714.

Für die Stadt Linz:
Dr.   S t r a s s e r , MBA  eh.

Chatbot ELLI

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