Amtsblatt Nummer 17 vom 12. September 2005
Präsidium, Personal und Organisation
Ungültigkeitserklärung
Der Dienstausweis Nr. 9433 vom 4. April 2000 lautend auf Mag. BINA Andrea ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.
Der Präsidialdirektor:
Dr. I n q u a r t eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan S 21-10-01-00, „Im Haidgattern - Haiderstraße“, öffentliche Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Dauphinestraße
Osten: Haiderstraße
Süden: Vogelfängerweg
Westen: Im Haidgattern
Katastralgemeinde Kleinmünchen
Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 12. September 10. Oktober 2005.
Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock, Herr Anzinger, Zimmer 4078, Telefon 0732/7070-3143 und Herr Dipl.-Ing. Albrecht, Zimmer 4081, Telefon 0732/7070-3153. Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Der Bürgermeister:
D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Bebauungsplan N 27-11-01-00, „Ferihumerstraße“Planauflage
Das Anlagen- und Bauamt beabsichtigt, dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz den oben bezeichneten Bebauungsplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf den nachstehend umgrenzten Teil des Stadtgebiets:
Norden: Linke Brückenstraße
Osten: Widmungsgrenze zum Grünland
Süden: Wildbergstraße
Westen: Ferihumerstraße
Katastralgemeinde Urfahr
Gemäß § 33 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird der Bebauungsplan im Neuen Rathaus, 4. Stock, im Planaushangbereich neben dem Anlagen- und Bauservice Center durch 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt, das ist vom 12. September bis 10. Oktober 2005.
Nähere Auskünfte und Planeinsicht erteilen darüber hinaus im Neuen Rathaus, Stadtplanung Linz, 4. Stock, Herr Wurm, Zimmer 4064, Telefon 0732/7070-3151 und Herr Dipl.-Ing. Kolouch, Zimmer 4066, Telefon 0732/7070-3135. Kundendienstzeiten sind Dienstag und Freitag von 7 bis 12 Uhr.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice Center, abzugeben oder per Post zu übermitteln.
Der Bürgermeister:
D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans 'N 33-20-01-00, "Bauernfeindstraße", Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Widmungsgrenze zum Grünland
Osten: Klausenbachstraße
Süden: Ferdinand-Markl-Straße und Auf der Wies
Westen: Leonfeldner Straße
Katastralgemeinde Pöstlingberg, Katzbach
Gemäß § 33 Abs. 2 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 25. Oktober 2005 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.
Der Bürgermeister:
D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
betreffend Aufstellung des Bebauungsplans
N 34-27-01-00, "Linzer Straße", Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Ferdinand-Markl-Straße
Osten: Pulvermühlbach
Süden: Widmungsgrenze zum Grünland
Westen: Linzer Straße
Katastralgemeinde Katzbach
Gemäß § 33 Abs. 2 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter), bis 25. Oktober 2005 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.
Der Bürgermeister:
D o b u s c h eh.
Anlagen- und Bauamt
Kundmachung
Aufstellung des Bebauungsplans N 35-10-01-00, "Freistädter Straße - Stockenhuberweg", Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen
Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:
Norden: Freistädter Straße
Osten: östlich von Freistädter Str. 428a
Süden: Stockenhuberweg
Westen: Widmungsgrenze zum Grünland
Katastralgemeinde Katzbach
Gemäß § 33 Abs. 2 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wird kundgemacht, dass jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (z.B. Grundeigentümer, Mieter),bis 25. Oktober 2005 seine Planungsinteressen der Stadt Linz schriftlich bekannt geben kann.
Der Bürgermeister:
D o b u s c h eh.