Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen bei der Stadt Linz (AGB-Produkte)
Fassung: April 2024
Stadt Linz, Hauptplatz 1, 4041 Linz, Tel: +43 732 7070
E-Mail: info@mag.linz.at
- 1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Web) der Stadt Linz gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die die Stadt Linz dem*der Kund*in im Rahmen der Bestellung von Produkten der Stadt Linz erbringt, sofern nicht bei den einzelnen Produkten Spezielles festgehalten ist.
- 1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige abweichende Regelungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von der Stadt Linz ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit der Abgabe seiner*ihrer Bestellung erklärt sich der*die Kund*in mit diesen AGB-Produkte einverstanden und an sie gebunden.
- 1.3. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB-Produktekann unter https://www.linz.at/agb-produkte.php eingesehen und abgerufen werden. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher*innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch für Unternehmer*innen. Bestimmungen, die ausschließlich Unternehmer*innen betreffen, werden in kursiver Schreibweise gekennzeichnet.
- 1.4. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, der Kundendienst und Beschwerdeerledigungen werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.
- 1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB-Produkte aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB-Produkte unverändert aufrecht.
- 2.1. Sämtliche Angaben der Stadt Linz zu den dargebotenen Waren und Dienstleistungen sind unverbindlich und freibleibend. Die Stadt Linz behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern.
- 2.2. Alle Angebote der Stadt Linz sind als Aufforderung an den*die Kund*in zu verstehen, selbst ein Angebot zu legen. Der Auftrag/die Bestellung des*der Kund*in erfolgt durch eine Bestellanfrage per E-Mail unter Angabe des gewünschten Produktes sowie von Vor- und Nachnamen und Lieferadresse an die jeweils beim Produkt angegebene E-Mail-Adresse. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch die Stadt Linz zustande, und zwar entweder durch Absendung einer Auftragsbestätigung mittels Post, Telefax oder E-Mail oder unmittelbar durch Absendung der bestellten Ware.
- 2.3. Bei Ablehnung einer Bestellung oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung aus irgendwelchen Gründen, wird der*die Kund*in in geeigneter Weise verständigt. Allfällige bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
- 2.4. Die Stadt Linz behält sich technische Verbesserungen sowie sonstige zumutbare Änderungen und Abweichungen von den auf linz.at und deren Subdomains wiedergegeben Modellen und technischen Angaben vor.
- 3.1. Die Preise für Lieferungen und Leistungen werden auf der jeweiligen Angebotsseite auf linz.at ausgezeichnet. Die dortigen Angaben aber auch Angaben in sonstigen Preislisten, Katalogen und Internet-Seiten sind stets freibleibend. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich grundsätzlich als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und exklusive Versandkosten, sofern nichts Abweichendes angegeben ist. - 3.2. Als Versandspesen werden die tatsächlich anfallenden Porto- und Verpackungskosten verrechnet.
- 3.3. Die Verrechnung und Zahlung erfolgten in Euro.
- 3.4. Der*Die Kund*in kann die Zahlung mit Erlagschein abwickeln.
- 3.5. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen für Lieferungen und Leistungen binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
- 3.6. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Stadt Linz berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und pro erfolgter Mahnung einen (Pauschal-)Betrag von 10,00 Euro zu verrechnen. Die Stadt Linz behält sich die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor.
- 4.1. Der*Die Kund*in trägt die Kosten der Lieferung bzw. des Transports.
- 4.2. Die Stadt Linz liefert die bestellte Ware an die von dem*der Kund*in bekanntgegebene Adresse mit Beförderungsmitteln ihrer Wahl. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den*die Kund*in trägt dieser*diese alle daraus entstehenden Kosten.
- 4.3. Die Stadt Linz behält sich eine Teillieferung vor, sofern diese im Einzelfall dem*der Kund*in zumutbar ist.
- 4.4. Die Normallieferfrist beträgt für Lieferungen im Inland zwei Wochen, für Lieferungen ins Ausland vier Wochen.
- 4.5. Die Stadt Linz behält sich bei Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung des Preises samt Nebenkosten das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese der Stadt Linz rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Anschrift des*der Käufer*in bekannt gegeben wurde und die Stadt Linz der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an die Stadt Linz abgetreten und ist die Stadt Linz jederzeit befugt, den Drittschuldner zu verständigen. Im Fall des Verzuges ist die Stadt Linz berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
- 4.6. Mit der Übergabe an ein Transportunternehmen geht die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware auf den*die Kund*in (Unternehmer*in) über.
Bei Verbraucher*innen geht die Gefahr erst auf den*die Verbraucher*in über, sobald die Ware an ihn*sie oder an einen von ihm*ihr bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Entsteht während des Versandes ein offensichtlicher Schaden an der Verpackung oder am Inhalt, so hat der*die Verbraucher*in diesen Schaden sofort bei dem Paketdienst oder der Spedition zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. In diesem Fall wird um Kontaktaufnahme mit der Stadt Linz unter der beim jeweiligen Produkt angegebenen E-Mail-Adresse gebeten, um die weitere Vorgangsweise zu klären. - 4.7. Wird die ordnungsgemäß angebotene Leistung vom*von der Kund*in nicht angenommen (Annahmeverzug), ist die Stadt Linz berechtigt, den ihr entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.
- 4.8. Ein Lieferverzug nach Überschreitung der Normlieferfrist oder einer vereinbarten Lieferfrist tritt erst nach Setzen einer Nachfrist von zwei Wochen (vier Wochen bei Lieferungen ins Ausland) durch den*die Kund*in ein. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der*die Kund*in berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Allenfalls geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
- 5.1. Der*Die Kund*in hat die Stadt Linz über Änderungen der E-Mail- oder Wohnadresse während eines aufrechten Vertragsverhältnisses unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Rechtlich bedeutsame Erklärungen gelten als an den*die Kund*in zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift in dem Fall gesendet werden, dass eine Änderung der Anschrift nicht bekannt gegeben wurde
Kund*innen, die Verbraucher*innen im Sinne des Konsumentenschutz-gesetzes sind, können vom Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs bei dem*der Kund*in, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird (zu richten an die Stadt Linz, Hauptplatz 1, 4041 Linz, oder per E-Mail an die beim Produkt angegebenen E-Mail-Adresse). Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden.
Der*Die Kund*in kann dafür das Muster-Widerrufsformular aus der PDF-Version der AGB verwenden.
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6.1. Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der von dem*der Kund*in erhaltenen Waren statt. Sowohl die Rücksendung der Ware und Rückerstattung des Kaufpreises haben binnen 14 Tagen ab Erklärung des Rücktritts bzw. Rücksendung der Ware zu erfolgen. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung übernimmt der*die Kund*in.
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6.2. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird von der Stadt Linz ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör (etwa Handbücher, Software etc.) fehlt.
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6.3. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht
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bei Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde,
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bei Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen.
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- 7.1. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- 7.2. Der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden oder Schäden Dritter ist, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ausgeschlossen.
- 7.3. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
- 8.1. Die Stadt Linz haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen.
Der*Die Geschädigte hat das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit zu beweisen, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. - 8.2. Der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmer*innen ausgeschlossen.
- 9.1. Anzuwenden ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der*die Kund*in Verbraucher*in, so sind auch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er*sie seinen*ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzuwenden.
- 9.2. Für Streitigkeiten ist das für Linz sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Wenn der*die Kund*in Verbraucher*in im Sinne des KSchG ist, gilt die Zuständigkeit des Gerichts als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des*der Kund*in liegt.
- 9.3. Gerichtsstand und Erfüllungsort des Vertrages ist Linz.
- 10.1. Gemäß der Informationspflicht nach Art 14 VO (EU) 524/2013 über Online-Streitbeilegung der Richtlinie 2013/11/EU informieren wir Sie über die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Diese wurde von der EU-Kommission eingerichtet und ist unter folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist freiwillig, diese Information über die OS-Plattform impliziert keine generelle Zustimmung zu Schlichtungsverfahren durch die Stadt Linz.
- 11.1. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Insbesondere kann eine Vereinbarung über das Abgehen von der Notwendigkeit der Schriftform selbst nur schriftlich getroffen werden.
- 11.2. An die Stadt Linz gerichtete Erklärungen, Anzeigen etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- 12.1. Personenbezogene Daten, die für einen Vertragsabschluss notwendig sind, werden von dem*der Kund*in zur Verfügung gestellt, für die notwendige Geschäftsabwicklung gespeichert und verarbeitet, nicht aber an Dritte weitergegeben. Allgemeine Regelungen zum Datenschutz und der Verwendung von Cookies finden sich unter
ww.linz.at/privacy.php.