Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen

Wer kann eine Leistung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz (Oö. ChG)  in Anspruch nehmen?

Menschen mit:

  • Körperlichen Beeinträchtigungen
  • Sinnesbeeinträchtigungen
  • Geistigen Beeinträchtigungen
  • Psychischen Beeinträchtigungen
  • Mehrfachbeeinträchtigungen

Die Beeinträchtigungen dürfen nicht überwiegend altersbedingt sein
Anspruchsvoraussetzungen: Hauptwohnsitz und Aufenthaltsrecht in Oö.

Leistungen gemäß Oö. Chancengleichheitsgesetz

  • Heilbehandlung
  • Frühförderung
  • Berufliche Qualifizierung
  • Geschützte Arbeit/Fähigkeitsorientierte Aktivität
  • Teil-/vollbetreutes Wohnen
  • Persönliche Assistenz
  • Mobile Betreuung und Hilfen

Die BedarfskoordinatorInnen der Stadt Linz beraten Sie gerne.

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